Verjährungsfrist wird nicht verlängert

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Die Verjährungsfrist bei Sexualdelikten auf Minderjährige wird derzeit nicht abgeändert. Sie kann derzeit bis zu 28 Jahren gehen.

In Frankreich wurde die Verjährungsfrist bei Sexualdelikten auf minderjährige Opfer auf 20 Jahre angehoben. In der Schweiz wurde sie für sexuelle und pornografische Akte mit Kindern unter zwölf Jahren ganz abgeschafft. Der CSV-Abgeordneten Nancy Arendt geht die in Luxemburg geltende Frist von zehn Jahren bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen nicht weit genug. Ob die Regierung an eine Fristverlängerung wie in Frankreich oder gar in der Schweiz denke, fragt sie Justizminister Félix Braz („déi gréng“).

Die Verjährungsfrist kann in Luxemburg bis zu 28 Jahren gehen, so Braz. Die Zehn-Jahres-Frist beginnt erst, wenn das Opfer die Volljährigkeit erreicht. Den Opfern bietet sich damit die Gelegenheit, sich Jahre nach der Tat zu verteidigen. Braz schließt eine Reform nicht aus, sollten sich die geltenden gesetzlichen Bestimmungen als unzureichend erweisen.