Eine erste der gestern beschlossenen Neuerungen sieht eine Anhebung der Modernisierungsprämie („prime d’amélioration“) von 30 auf 40 Prozent der Baukosten vor. Voraussetzung ist allerdings, dass die ausgeführten Arbeiten im Gebäudepass („carnet de l’habitat“) vorgesehen sind.
Auch wird die Obergrenze der angesprochenen Prämie auf 10.000 Euro angehoben. Des Weiteren sieht das geplante Reglement vor, dass, anders als bisher, der Bezieher einer Modernisierungsprämie die betroffene Immobilie fortan nicht mehr während mindestens zehn Jahren (ab Bauende) bewohnen muss. Schließlich sollen zukünftig Prämien für alle Immobilien mit einem Mindestalter von 15 Jahren beantragt werden können. Bislang liegt dieses Limit bei 30 Jahren.
Der Ministerrat entschied gestern denn auch, die Wohnungsbeihilfen den gesellschaftlichen und demografischen Entwicklungen anzupassen. Entsprechend dem diesbezüglichen Reglementsentwurf werden die Leistungen der Pflegeversicherung nicht mehr bei der Berechnung einer individuellen Wohnungsbeihilfe berücksichtigt. Auf diese Weise sollen Antragsteller, die eine Person pflegen und in diesem Zusammenhang Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, nicht mehr benachteiligt werden.
Auch können die Nutznießer einer Modernisierungsprämie, ähnlich wie bei Bau- und Anschaffungsprämien, bei der Geburt eines Kindes die Neuberechnung der Prämie beantragen.
Schließlich wird die Mindestwohnfläche, die zu einer Prämie berechtigt, bei Eigentumswohnungen von 52 auf 45 Quadratmeter abgesenkt.
30. Mai 2009 - 6.14 Uhr
De Maart
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