Montag15. Dezember 2025

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Unternehmen ignorieren Gesetze

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In einem Schreiben an den Arbeits- und Beschäftigungsminister vom 29. Mai fordert der OGB-L diesen auf, den gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber Geltung zu verschaffen.

Der OGB-L teilte mit, dass er François Biltgen aufgefordert habe, dafür zu sorgen, dass das Gesetz angewendet werde. „Den Lohn fortzahlen“ bedeute, dass der Arbeitnehmer so entlohnt werde, als hätte er normal gearbeitet. Also müssen beispielsweise den Schicht- oder Sonntagsarbeitern die Prämien für Schicht- oder Sonntagsarbeit zusätzlich zum Basislohn bezahlt werden.
Einige Unternehmen sehen dies jedoch anders und begnügen sich damit, den Basislohn zu zahlen, mit dem Verweis auf Änderungen, die im Rahmen der Einführung des Einheitsstatuts aller Arbeitnehmer vorgenommen worden wären. Der Arbeitsminister hatte vor kurzem in seiner Antwort auf eine parlamentarische Dringlichkeitsfrage darauf hingewiesen, dass die legalen Bestimmungen nicht nur klar sind, sondern dass sich außer den Zuschüssen für Überstunden diese Bestimmungen mit der Einführung des Einheitsstatuts nicht geändert haben.

Ungerechtigkeit

Die erwähnten Prämien müssten also bezahlt werden. Da aber weiterhin einige Unternehmen diese Klarstellung des Ministers ignorieren, fordert der OGB-L die Einschaltung der Gewerbeinspektion, die dafür sorgen soll, dass das Gesetz in allen Betrieben richtig angewendet und diese Ungerechtigkeit beendet werde, die insbesondere bei den Schichtarbeitern zu erheblichen Einnahmeneinbußen führt.
Sozialminister Mars di Bartolomeo hatte sich Anfang April (s. Tageblatt 3.4.2009) ebenfalls bereits zu dieser Problematik geäußert. Es gebe keinen Grund, den Beschäftigten beim Krankengeld die Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit vorzuenthalten. „Ich finde es erstaunlich, dass das, was Angestellten von den Betrieben bisher anstandslos zuerkannt wurde, plötzlich mit fadenscheinigen Vorwänden vorenthalten werden soll. Die Gesetzestexte erlauben derlei Interpretation nicht“, sagte Di Bartolomeo damals im Tageblatt.
Und er fügte hinzu, es gelte der Gesetzestext und nicht die Kommentare. Als Beispiel für die falsche Interpretation der Unternehmer nannte Di Bartolomeo den Fall eines Nachtwächters. Wie sollte dieser denn im Krankheitsfall entschädigt werden?
Er hatte in dem besagten Gespräch ebenfalls darauf hingewiesen, dass es in der Tripartite keine Diskussion darüber gegeben habe, dass beim Krankengeld die Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit, wie sie vertraglich vereinbart sind, nicht zu berücksichtigen wären. Das Einheitsstatut habe diesbezüglich zu keinerlei Änderungen im Arbeitsrecht geführt, betonte Di Bartolomeo. Falls sich nichts ändern wird, werde der soziale Friede in den betroffen Betrieben ernsthaft gefährdet sein, warnt der OGB-L.
c.mol.