Und wieder die Spur Geiben

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LUXEMBURG - Armand Schockweiler, ehemals Chef der Kriminalpolizei, musste auch am Dienstag in den Zeugenstand. Gerufen wurde auch der Journalist Marc Thoma. Er muss eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen.

„Hohoho, de Biever ass k.o., Hihihi, de Bommel kritt hie ni.“ Diesen lustigen Vers sollen drei Polizeibeamten in der Brasserie Juegdschlass gesungen haben, wo sie sich regelmäßig trafen. Das erzählte der RTL-Journalist Marc Thoma einem früheren Polizisten, Guy Schmit, den er in einer TV-Sendung eingeladen hatte. Dieser Polizist erzählte dies vor Gericht zur Bommeleeër-Affäre am Montag. Am Dienstag muss Thoma in den Zeugenstand. Am Montag bereits hatte er auf das Recht auf Quellenschutz für Journalisten hingewiesen, das ihn dazu berechtigt, seine Quellen nicht zu preiszugeben.

Am Dienstag tritt Thoma wohl in den Zeugenstand. Er verweigert jedoch, den Eid abzulegen. Daran kann auch die Aufforderung der Richterin Sylvie Conter nichts ändern, Thoma möge den Grund für seine Haltung nennen. Richterin Conter: „Wir halten schriftlich fest: Marc Thoma verweigert ohne Angabe von Gründen die Aussage vor der Kriminialkammer.“ Thoma muss das Dokument unterschreiben.

Dann tritt erneut Guy Schmit in den Zeugenstand. Er bestätigt, dass Marc Thoma ihm erzählt habe, sein Informant sei im Juegdschlass gewesen und habe die besagten drei Personen gesehen. Als diese ihn erblickten, wollten sie nicht mal mehr ihre Nachspeise zu Ende essen.

Spur Ben Geiben

Das Intermezzo Schmit-Thoma ist damit bis auf Weiteres abgeschlossen. Erneut muss Armand Schockweiler, früherer Chef der Kriminalpolizei, in den Zeugenstand. Er wird über die Beschattungsaktion von Ben Geiben befragt. Der frühere Chef der Spezialeinheit der Gendarmerie BMG galt 1985 als tatverdächtig. Er wird über die Spur Ben Geiben befragt. Schockweiler erklärt dem Gericht, warum Ben Geiben verdächtigt wurde. Geiben hatte die richtige Ausbildung und soll sich mit Sprengstoff ausgekannt haben.

Die Observation Geiben kommt zur Debatte. Harpes soll die belgische Gendarmerie gefragt haben, ob sie Geiben beobachten könne. Die Belgier willigten ein. Schockweiler und Hahn wurden nach Brüssel geschickt, um dort die Beobachtungsmission in die Wege zu leiten. An der Fahrt nach Brüssel nahmen auch Büchler und Linden teil. Allerdings ahnten sie nicht, was sie in Brüssel erledigen sollten. Richterin Conter fragt, warum Ermittlungsleiter Diseviscourt nicht nach Brüssel mitfuhr. Letzterer soll sich laut Schockweiler nicht mit Hahn verstanden haben. Dies sei der Grund gewesen.

„Beobachtermission“

Geiben soll viele Freunde in der belgischen Gendarmerie gehabt haben. Lydie Lorang fragt Schockweiler, ob es möglich gewesen wäre, dass Geiben von seinen belgischen Kollegen von der „Beobachtungsmission“ informiert wurde.

Der Bericht dazu soll damals sehr vage gehalten und ohne Details formuliert worden sein. Verteidiger Me Gaston Vogel wirft Schockweiler vor, den Täter damals nicht finden zu wollen. Staatsanwalt Oswald schließt sich Vogel an, und fragt warum die „heiße Spur“ damals nicht weiterverfolgt wurde.

Die Verweigerung der Zeugenaussage hat für den Journalisten Thoma Konsequenzen. Er wird zu einer einer Geldstrafe von 500 Euro verdonnert und wird erneut vorgeladen.