Am 31. März 2003 um 6.30 Uhr drangen maskierte und bewaffnete Polizeibeamte in die Wohnung einer muslimischen Familie in Hamm ein. Der Ehemann wurde auf den Boden geworfen und gefesselt, die Tür des Badezimmers eingeschlagen, die Ehefrau aus der Dusche gezerrt und gleichfalls gefesselt. Zutritt in die Wohnung hatten sich die Beamten mit einem Rammbock verschafft. Die Rambo-Szenen hatten sich vor den Augen der drei Kinder abgespielt.
Der Überfall am frühen Morgen war Teil einer weitangelegten Operation der Sicherheitskräfte, die einem vermeintlichen Terroristen auf der Spur waren. Hausdurchsuchungen fanden in gleich zwanzig Wohnungen statt.
Nun soll den Opfern Genugtuung widerfahren. Das Berufungsgericht hat im Dezember 2009 vier Familien zehntausend Euro Schmerzensgeld pro Familienmitglied zugesprochen. Damit bestätigten die Richter das Urteil erster Instanz, gegen das der Staat Einspruch erhoben hatte.
Unerfahrene Beamte
In seinem ersten Urteil hatte sich das Gericht auf den Bericht der „Inspection générale de la Police“ berufen, die nach Protesten in der Öffentlichkeit das Vorgehen der Polizeibeamten genauer unter die Lupe genommen hatte. Der Bericht spricht von Unverhältnismäßigkeit bei den eingesetzten Mitteln. Auch war der Zusammensetzung der Haushalte (Frauen, Kinder) nicht Rechnung getragen worden. Die Generalinspektion der Polizei stritt den gewalttätigen Charakter des Einsatzes nicht ab. Und: Es seien zu wenige und dazu noch unerfahrere Beamte beteiligt gewesen.
Die Berufungsrichter schlussfolgerten in ihrem Dezemberurteil: Sowohl Vorbereitung als auch Durchführung der Operation wiesen schwerwiegende Mängel auf.
Übrigens folgte auf der Aktion keinerlei Anklage. lmo
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können