Montag10. November 2025

Demaart De Maart

Staatsrat kritisiert Familien -Ministerin

Staatsrat kritisiert Familien -Ministerin

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

LUXEMBURG - Der Staatsrat kritisiert in einem Gutachten die geplanten Kürzungen der Flüchtlingsbeihilfen. Luxemburg sei internationalen Rechts wegen verpflichtet, Asylbewerber zu unterstützen, sofern diese nicht für sich selbst sorgen können.

Die geplante Verordnung sieht eine Kürzung von 107,9 auf 25 Euro für einen Erwachsenen pro Monat vor. Der Pauschalbetrag für ein Kind würde von 133,5 auf 12,5 Euro monatlich gekürzt werden. Zu den Beträgen, die dem Familienministerium vorschweben, will sich das hohe Haus zwar nicht äußern, beschreibt die Kürzungen jedoch als „drastisch“.

Internationales Recht

Das internationale Recht besagt, dass die Unterstützungen den Betroffenen eine Grundversorgung garantieren müssen. Die menschliche Würde muss dabei respektiert werden. Was diese Würde angeht, so müsse man diese im Kontext der Normen sehen, die in Luxemburg üblich seien. Da die geplanten Beihilfen es den Betroffenen aber keineswegs erlaubten, diese Grundbedürfnisse zu decken, müssten sie notgedrungen durch Sachleistung oder Einkaufsgutscheine ergänzt werden.

Der Staatsrat weist darauf hin, dass den Inhaftierten im Abschiebezentrum eine Tagespauschale von drei Euro zugestanden wird, also 90 Euro monatlich. Da die finanzielle Unterstützung in den beiden Fällen die gleichen Bedürfnisse abdecken soll, würden so Ungleichheiten geschaffen. Der Staatsrat verfüge aber nicht über genügend Informationen, um darüber zu urteilen, ob ein solcher Unterschied gerechtfertigt ist. Die Verfassung erlaubt ungleiche Behandlungen nur, wenn sie rational gerechtfertigt werden können.

Menschenrechte

Der Staatsrat basiert sich in seinem Gutachten auf die Jurisprudenz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser weise darauf hin, dass Flüchtlinge besonderen Schutzes bedürften.

In den Augen des EGMR ist eine Behandlung erniedrigend, wenn sie die Person demütigt, keinen Respekt für seine menschliche Würde erkennen lässt, oder gar beim Betroffenen Angst auslöst.