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LUXEMBURG - Der Geheimdienst hat systematisch Daten über Bürger gesammelt. Der Zugang der Betroffenen zu diesen Daten erweist sich jedoch als kompliziert.

Wer eine Datenbank anlegt, muss dazu eine Genehmigung haben. Und die Person, über die Daten gesammelt werden, muss darüber informiert werden. Das ist etwa der Fall bei Kundenkarten im Handel. Der Karteninhaber ist berechtigt, Einsicht in die ihn betreffenden Daten zu nehmen. Anders verhält es sich mit den Sicherheitsbehörden wie Polizei und Geheimdienst.

Ein direktes Einsichtsrecht besteht hier nicht, sagt der Präsident der Datenschutzkommission Gérard Lommel Tageblatt.lu. Der Zugang zu diesen Daten wird durch das Datenschutzgesetz von 2002 geregelt. Wer einen Verdacht hat, dass die Polizei oder der Geheimdienst Daten über ihn gesammelt hat, muss sich an die im Gesetz vorgesehene Kontrollkommission richten, die aus zwei Mitgliedern der Datenschutzkommission und einem Magistraten besteht. Präsidiert wird der Ausschuss vom Generalstaatsanwalt, der diese Aufgabe an seinen Stellvertreter delegiert hat. Derzeit ist es Georges Wivenes, stellvertretender Generalstaatswanwalt.

Die Kommission sieht die Datei ein

Die Kommission prüft, ob in der Kartei Angaben über die Person bestehen, kontrolliert, ob die Angaben richtig sind, und kann unter Umständen das Löschen oder die Berichtigung falscher Angaben anordnen, sagt Lommel. Die Kommission informiere dann den Antragsteller über ihr Handeln.

Personen, die vom Geheimdienst abgehört wurden, oder über die Daten gesammelt wurden, haben demnach nur eine indirekte Einsichtsmöglichkeit. So ist die aktuelle Gesetzeslage. Anträge müssen an die Sonderkommission, an die Adresse von Generalstaatswalt Robert Biever in der Cité judiciaire, L-2080 Luxembourg gerichtet werden.

In der Vergangenheit hatte man nicht allzu viel Arbeit, sagte Lommel. Dies könnte sich in den kommenden Wochen ändern.

In einem Gespräch des vormaligen SREL-Chefs Marco Mille mit Premierminister Jean-Claude Juncker hatte Mille von 300.000 Karteikarten gesprochen, die im Keller des Geheimdienstes schlummern. Premierminister Jean-Claude Juncker hatte am Donnerstag eine weit niedrigere Zahl genannt. Davon entfalle das Gros auf Informationen, die dem SREL von ausländischen Dienstes übermittelt worden sind und die ausländische Staatsangehörige betreffen.