/ Schwere Zeiten für gewalttätige Partner
Wer seinen Lebenspartner oder ihm nahe stehende Personen physisch bedroht, kann auch heute schon des Hauses verwiesen werden. Ein Gesetz von 2003 erlaubt es der Polizei, den Gewalttäter oder den potenziellen Gewalttäter für zehn Tage des Hauses zu verweisen. Das Hausverbot kann per richterlichem Beschluss auf maximal drei Monate ausgedehnt werden.
Ein Gesetzentwurf des Ministerrats soll diese Bestimmungen verschärfen. Dem Projekt stimmte die Kabinettsrunde am Freitag zu.
1.002 Ausweisungen in fünf Jahren
In den ersten fünf Jahren seit Inkraftreten des Gesetzes zum Schutz gegen häusliche Gewalt am 1. November 2003 verzeichnete die Polizei 2.079 Interventionen wegen häuslicher Gewalt. Bei fast der Hälfte der Fälle wurden die Partner geschlagen und verletzt. Bis Ende 2008 wurden 1.002 Ausweisungen ausgesprochen.
Der Kreis der Personen, die des Hauses verwiesen werden können, wird u.a. auf die Ex-Partner ausgedehnt. Auch in Zukunft darf der Ausgewiesene die gemeinsame Wohnung nicht betreten. Es wird ihm zusätzlich untersagt, mündlichen und schriftlichen Kontakt zum Partner aufzunehmen. Er darf sich dafür auch nicht einer Drittperson bedienen. Auch darf sich der Gewalttäter seinem Opfer nicht nähern. Die Rede geht von mindestens 100 Metern Abstand, die einzuhalten sind.
Das Hausverbot, das von der Polizei verhängt werden kann, wird von zehn auf vierzehn Tagen verlängert. Der Polizei wird das Recht eingeräumt, auch mit Gewalt dem Gewalttäter per Leibesvisitation die Hausschlüssel zu entziehen.
Schließlich muss der Ausgewiesene sich innerhalb von vierzehn Tagen bei einem Sozialdienst melden, der sich um Gewalttäter kümmert.
tageblatt.lu
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