Schnellere Justiz

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Die Prozeduren bei strafrechtlichen Gerichtsaffären sollen vereinfacht, der Gerichtsapparat entlastet werden. Staatsanwalt und Angeklagter können sich auf das Strafmaß einigen.

54.578 Strafrechtssachen lagen der Staatsanwaltschaft Luxemburg und Diekirch 2011 vor. Darunter schwere Angelegenheiten wie Totschlag oder Mord aber auch etliche kleinere Delikte wie Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer. Lange Wartezeiten bei der Abwicklung der Gerichtsaffären sind eine Folge dieser Anhäufung von Angelegenheiten. Ein neues Gesetz soll dem entgegenwirken. Den Entwurf dazu stellte Justizminister François Biltgen am Montag vor.

In Zukunft sollen sich Staatsanwalt und Angeklagter auf das Strafmaß einigen können. In Frage komme diese Prozedur der strafrechtlichen Abmachung jedoch nur für Delikte, auf die eine Gefängnisstrafe von maximal fünf Jahren steht.

Trotz Abmachung zwischen Staatsanwalt und Beschuldigter wird der Richter nach wie vor das letzte Wort haben. Er kann die gütlich getroffene Vereinbarung kippen und sein eigenes Strafmaß anwenden. Es wird auch weiterhin zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Das neue Gesetz soll jedoch die Verhandlungen vor Gericht beschleunigen. Die Neuerungen hätten jedoch keinen Einfluss auf die Schadensersatzforderungen, so Justizminister Biltgen am Montag.