Richter auf die Barrikaden

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Luxemburgs Richter sind aufgebracht. Eine geplante Gesetzänderung soll die Versetzung eines Richters ermöglichen, ohne dessen Einwilligung. Die Unabhängigkeit der Justiz ist in Gefahr.

Geht es den Mitgliedern des Justizausschusses nach, können die Richter der Friedensgerichte und des Bezirksgerichts mir nichts dir nichts ohne Zeitbegrenzung versetzt werden. Das sieht der Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf vor, der noch im Juni im Parlament verabschiedet werden soll.

Ihre Zustimmung bräuchten die Betroffenen nicht zu geben. Eben gegen diese Bestimmung laufen die Richter nun Sturm. Der Änderungsantrag verstoße gegen das Prinzip der Unabsetzbarkeit der Richter, so die Vereinigung der Magistrate. Das Prinzip soll die Unabhängigkeit der Richter garantieren.

Keine zeitliche Begrenzung

Erschwerend hinzu komme, dass nun keine zeitliche Begrenzung für die Versetzung mehr vorgesehen ist, so der Präsident der Vereinigung Alain Thorn gegenüber Tageblatt.lu. Im ursprünglichen, von der Regierung vorgelegten Text ging noch von einer maximalen sechsmonatigen Frist die Rede. Die Richter befürchten, dass einer der ihren im Fall eines unangenehmen Urteils quasi strafversetzt werden könnte. Eine solche Versetzung wäre dann eine indirekte Sanktion, so Thorn.

Die geplante Gesetzesänderung würde auch gegen die Verfassung verstoßen. Artikel 91 sieht vor, dass ein Richter nicht ohne seinen Willen seines Postens enthoben oder suspendiert werden kann. Sicher ist schon, dass ein Richter, würde er ohne sein Einwilligung versetzt, Rekurs einlegen würde, so Thorn.

Die Magistrate setzen ihre Hoffnungen auf die Abgeordneten. Die sollen den kritisierten Abänderungsantrag verwerfen.