Regierung spart etwas später

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LUXEMBURG - Die Abgeordneten des Finanzausschusses arbeiten mit Hochdruck an ihrem Bericht zur Haushaltsvorlage 2015. Einige Sparmaßnahmen treten später in Kraft.

Die Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Regierung sind seit der Vereinbarung vom letzten Freitag etwas entspannter. Der Kompromiss erleichtert wohl auch die Arbeit im Finanzausschuss. Der traf sich am Montag zum Auftakt einer langen Sitzungsserie zur Ausarbeitung des Berichts zur Etatvorlage.

Die Vereinbarung mit den Gewerkschaften und das Gutachten des Staatsrats führten zu rund dreißig Abänderungsanträgen zum Gesetzentwurf. Der Staatsrat hatte etliche Einsprüche erhoben. Unklar ausgestaltet waren ihm zufolge unter anderem die Bestimmungen zur Schaffung des Staatsfonds, eine Art Sparbüchse für die zukünftigen Generationen. Der Fonds soll jährlich mit mindestens 50 Millionen Euro gespeist werden. Die Mittel sollen vor allem aus Mehrwertsteuereinnahmen und aus dem Tanktourismus stammen. Bemängelt hatte der Staatsrat unter andrem die Verwaltungsstrukturen des Fonds. Dieser soll von Rechnungshof überprüft werden, heißt es nun. Jährlich soll der Abgeordnetenkammer ein Tätigkeitsbericht vorgelegt werden.

Die von der Regierung im „Zukunftspak“ vorgesehene Abschaffung des Mutterschafts- und Erziehungszulage soll später als ursprünglich geplant in Kraft treten. Die letzten Anträge können noch bis zum 1. Juni 2015 eingereicht werden. Geplant war der 1. Januar 2015. Um einige Monate verschoben wird auch die Abschaffung des sogenannten „Trimestre de faveur“. Den Beamten, die in den Ruhestand treten, wird während den drei ersten Monaten noch das alte Gehalt ausbezahlt, dann erst die Rente. Die Neuregelung soll nunmehr am 1. Mai in Kraft treten.

Teil der Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Regierung am vergangenen Freitag war ebenfalls eine Reform des Elternurlaubs. Familienminister Corinne Cahen (DP) sagte RTL, die Entschädigung während des Elternurlaubs werde auf 1.921 Euro brutto angehoben, so viel der aktuelle Mindestlohn für unqualifizierte Beschäftigte. Das entspreche eine Erhöhung von 143 Euro monatlich. Kompensiert wird die Mehrausgabe durch Ersparnisse bei den „Chèques services“. Die sollen während des Elternurlaubs nicht ausbezahlt werden. Die Beanspruchung des Elternurlaubs soll in Zukunft flexibler gestaltet werden.