Freitag19. Dezember 2025

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Presserat macht Vorschläge an Regierung

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Da sich in der Praxis zunehmend Schwierigkeiten mit der Ausführung einzelner Bestimmungen des Gesetzes vom 8. Juni 2004 über die Freiheit der Meinungsäusserung in den Medien zeigten, arbeitete der Presserat Vorschläge für eine teilweise Reform der vorgenannten Gesetzgebung aus.

Dies geschah überdies in Ausführung einer Motion, die von der Abgeordnetenkammer am 13. Mai 2004 beim Votum des neuen Pressegesetzes angenommen worden war und eine allgemeine Bilanz nach drei Jahren vorsah. Nachdem der Presserat am 18. Juni 2008 schriftlich Premierminister Jean-Claude Juncker auf die Notwendigkeit einer schwerpunktmässigen Reform der Pressegesetzgebung hingewiesen hatte, intervenierte er bei den im Parlament vertretenen politischen Parteien, um sein Anliegen dazulegen.

Auf der Grundlage von wohlwollenden Zusagen sowohl von Regierungsseite als auch der einzelnen Parlamentsfraktionen erstellte der Presserat dann ein Papier für die Teilreform, das am 26. Januar 2009 von der Plenarversammlung gutgeheissen wurde.
Am Dienstag, dem 10. Februar 2009, sprach der Presserat, vertreten durch Präsidentin Danièle Fonck und Generalsekretär Joseph Lorent, bei Kommunikationsminister Jean-Louis Schiltz vor, um ihm ein sechsseitiges Dokument mit den einzelnen Vorschlägen nebst Begründung zu übergeben. Zugleich wurde von den Presseratsvertretern der Wunsch geäussert, die weitgehend im Sinne der Selbstregulierung verlangte Gesetzesanpassung prioritär, d.h. noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode, vorzunehmen.