Präsident statt Großherzog

Präsident statt Großherzog

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Déi Lénk wollen eine grundlegende Reform der Verfassung. Ihr Alternativvorschlag sieht die Einführung eines Präsidentenamtes an der Spitze des Staates.

Radikal anders sähe der Staatsaufbau aus, würde der Vorschlag umgesetzt, den déi Lénk ausgearbeitet und ausgerechnet am 60. Geburtstag von Großherzog Henri vorgestellt haben. Ihr alternativer Verfassungsentwurf sieht für einen Großherzog oder eine Großherzogin an der Spitze des Staates keinen Platz mehr. Ihre Rolle würde ein Präsident oder eine Präsidentin übernehmen, deren Rechte und Pflichten jedoch auf Repräsentationsaufgaben begrenzt bliebe. Auch müsste alternierend eine Frau oder ein Mann das Amt übernehmen.

Seit wenigen Wochen steht der Reformvorschlag der Institutionenkommission des Parlaments zur Debatte. Den Interessenten steht ebenfalls eine Sonderseite zum Thema zur Verfügung, wo sie Vorschläge einbringen können. Déi Lénk bemängelten am Donnerstag, dass mit diesem Entwurf die Gelegenheit verpasst wird, das schwedische Monarchie-Modell zu kopieren. Dort haben König und Königin so gut wie keine Rechte.

Stärker als bisher würden in der Verfassung von déi Lénk die Grund- und Sozialrechte der Bürger verankert, betonte der vormalige Abgeordnete André Hoffmann am Donnerstag bei der Vorstellung des Alternativentwurfs. Unter anderem würde eine unentgeltliche Schul- und Hochschulbildung garantiert. Erweitert würde das Initiativrecht für die Bürger. Dem aktuellen Parlamentsvorschlag zufolge werden die Bürger das Recht bekommen, dem Parlament Gesetzesvorschläge zu unterbreiten. Das reicht déi Lénk nicht. Sollte derlei Vorschlag vom Parlament abgelehnt werden, hätten die Bürger laut ihrem Verfassungstext das Recht, per Referendum über den Vorschlag entscheiden zu lassen.

Einführen würden die Linken einen einheitlichen Wahlbezirk. Die Zahl der Abgeordneten bliebe jedoch bei 60. Die Rolle des Parlaments gegenüber der Regierung würde verstärkt werden. Das Verfassungsgericht wie déi Lénk es sehen, könnte ebenfalls von den Gemeinden, den Berufskammern, dem Staatsrat und von einer mindestens fünf Personen zählenden Abgeordnetengruppe angerufen werden.

Verstärken würden déi Lénk auch die Rechte der Beamten durch die Einführung eines Rechts auf zivilen Ungehorsam. Bei verfassungswidrigen Anweisungen könnten sie deren Ausführung verweigern.

Ihren Vorschlag will die Partei, die derzeit zwei Abgeordnete zählt, nun in der Öffentlichkeit diskutieren. Er soll auch dem Parlament vorgelegt werden.