/ „Pecherten“ dürfen bald einkassieren
Lange wurde dafür gekämpft. Nun endlich macht Innenminister Dan Kersch ernst. Gestern wurde der Gesetzentwurf in den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen (Justiz und Inneres) vorgestellt. Der Text soll kurzfristig im Parlament deponiert werden, heißt es.
Worum geht es? Grosso modo um die Aufwertung der „agents municipaux“ zu kommunalen Ordnungsbeamten, die 24 sogenannte „incivilités“ direkt ahnden können. Bislang geht der Bericht der „Pecherten“ an die Polizei, die dann die Geldbußen ausspricht oder das Dossier weiter an die Staatsanwaltschaft leitet. Diese entscheidet dann, ob das Vergehen strafrechtlich verfolgt wird oder nicht. Wenn ja, dann fällt ein Richter eine Entscheidung.
Jetzt können kleinere Vergehen direkt vom „Pechert“ mit einer Geldbuße (25 bis 250 Euro) geahndet werden. Sie werden dafür aus dem Strafgesetzbuch herausgenommen und zur „administrativen Strafe“. Diese kann entweder sofort per Bankkarte oder innerhalb einer Frist von acht Tagen bei der Gemeinde oder per Überweisung bezahlt werden. Der eingenommene Betrag fließt in die Gemeindekasse.
Mehr zu den neuen Kompetenzen der „Pecherten“ in der Dienstagsausgabe des Tageblatt.
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- Klimafreundliche Mobilität - 13. September 2020.