Minister: Mussten Staatsanwalt einschalten

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LUXEMBURG - Eine Woche nach der Hausdurchsuchung beim Präsidenten der Piratenpartei wegen des unbefugten Zugangs zur Datenbank des sportmedizinischen Dienstes rechtfertigen gleich zwei Minister das Vorgehen der Behörden.

Die Regierung musste den Vorgang melden, so die Minister François Biltgen (Justiz) und Romain Schneider (Sport) am Mittwochabend. Der illegale Zugang zu persönlichen, vom Gesetz geschützten Daten sei keine Lappalie. Die Stellungnahme der beiden Minister erfolgt ein Tag nach Bekanntwerden der Hausdurchsuchung beim Präsidenten der Piratenpartei vergangene Woche. Mehreren Personen wird vorgeworfen, das Passwort eines Arztes genutzt zu haben, um in die Datenbank des sportmedizinischen Zentrums zu gelangen. Daten sollen jedoch nicht veröffentlicht worden sein.

Der Staatsanwalt müsse über den Fortgang der gerichtlichen Verfolgung entscheiden und ermitteln, ob ein Straftatbestand vorhanden ist, so Biltgen und Schneider. Niemand sei bisher angeklagt worden.

Die Affäre reicht in den Januar zurück. Ein Arzt hatte sein Passwort auf einem Notizzettel geschrieben und an den Computerbildschirm befestigt. Dort wurde es von einer anderen, dienstfremden Personen gesehen. Der Vorfall war den Behörden gemeldet worden, um auf die mangelnde Sicherheitskultur beim Staat hinzuweisen. Die Piratenpartei hatte den laschen Umgang der öffentlichen Stellen mit Datenbanken kritisiert. Mindestens eine Person habe einen menschlichen Fehler genutzt, um in die Datenbank des sportsmedizinischen Zentrums zu gelangen, sagen Biltgen und Schneider.

Die Benutzer der sportsmedizinischen Datenbank seien aufgefordert worden, ihr Passwort zu ändern, so die Minister. Ende Monats sei sie nur über das Identifizierungssystem von Luxtrust zugänglich, heißt es. Mitte 2011 habe die Regierung ein Programm beschlossen, um die Sicherheit der staatlichen Informatikdienstes zu verbessern. Seit November 2011 werde das Programm umgesetzt. Mitte März 2012 folgte der Beschluss, den Zugang zu den Datenbank nur über das Luxtrust-System zu ermöglichen.