Der Einigung zur Folge müssen ab 2015 Informationen zum Gehalt, zu Aufsichtsratsvergütungen, Lebensversicherungen, Renten sowie Immobilieneinkünften auf Anfrage in das Heimatland der steuerpflichtigen Personen übermittelt werden.
Dadurch sollen die Behörden überprüfen können, was die betroffenen Personen dem Fiskus wirklich schuldig sind. Bankdaten werden aber nicht gezielt abgerufen, betonte Frieden. Das Abkommen tritt zwar erst in vier Jahren in Kraft, zurückgreifen können die Behörden aber auf Daten ab Januar 2011. Ein rückwirkender Informationsaustausch über die Zeit vor 2011 wurde ausgeschlossen.
Datenschutz bleibt gewährt
Auch müssen die Behörden in Belgien, Luxemburg und Österreich bis 2017 nicht aktiv Daten recherchieren, sondern nur vorliegende Auskünfte bereitstellen. Ab 2017 müssen dann Informationen aus mindestens drei Kategorien übermittelt werden. Um Daten anzufragen, brauchen die Behörden der suchenden Staaten überdies den Namen der Person, über die sie informiert werden wollen. Ein Fischen im Trüben sei nicht möglich, so Frieden.
Mit dem Abkommen bleibe der Datenschutz gewährt, sagte der Luxemburger. Dennoch sei es ein großer Schritt zur Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuerbetrug. Die drei Länder hatten sich mehr als zwei Jahre gegen die bessere Zusammenarbeit gewehrt. Durch das Abkommen werden die Standards der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) umgesetzt.
dapd
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