LTMA-Schülerin zu hart bestraft?

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PETINGEN – Eine Schülersprecherin des Lycée Technique Mathias Adam ruft sämtliche Schüler des Lyzeums zum Protest auf. Sie wird zu drei Tagen Putzen verdonnert. Kritik wird laut. Der Direktor erklärt warum.

Ist eine Schulsprecherin im Petinger Lyzeum Mathias Adam (LTMA) zu hart bestraft worden, da sie ihre Klassenkammeraden dazu aufgerufen haben soll, in der „großen“ Pause nicht in den Hof hinauszugehen. Über diese Frage streiten sich derzeit nicht nur die Geister in der betroffenen Schule.

Rabab Molitor, so der Name der betroffenen Schülerin, bekam für ihren Ungehorsam einen dreitägigen Schulverweis. Sie musste außerdem die Eingangshalle der Schule putzen. Die Nationale Schülerkonferenz übt heftige Kritik am Vorgehen der Schulleitung und sieht die Rechte des Schülerkomitees beschnitten.

Verschiedene Sanktionen möglich

„Die Sanktionen für die Schüler werden in einem Règlement grand-ducal aufgelistet“, erklärt Myriam Bamberg, Pressesprecherin des Unterrichtsministeriums gegenüber Tageblatt.lu. Es sind insgesamt vier Maßnahmen vorgesehen: Zunächst wird ein sogenannter „rappel à l’ordre“ ausgesprochen.

Des Weiteren kann der Schüler oder Schülerin zu einem „travail d’intérêt pédgogique“ verdonnert werden. „Wobei die genauere Definition des ‚intérêt pédagogique‘ (des Pädagogisch Wertvollen) bei der jeweiligen Schule liegt“, erklärt Myriam Bamberg. Die dritte Möglichkeit in der besagten Regelung sieht einen Schulverweis vor. Als letzte Sanktionsart kann eine „Retenue“ (ein Nachsitzen), verordnet werden.

Direktor erklärt sich

Angesichts der lauten Kritik seitens der UNEL und CNEL an der Bestrafung der Schülerin, fragte Tageblatt.lu beim Direktor des Lyzeums, Edgar Muller, nach. Der Schuldirektor kann die Kritik nicht verstehen und erklärt warum: „Das LTMA-Gebäude in Petingen hat eine hohe Anzahl an Schülern. In den großen Pausen, also um 10 und um 15 Uhr entsteht ein großer Schülerauflauf in den Toilettenräumen, Fluren und in der Eingangshalle. Teils werden Versammlungen abgehalten und unsere Aufseher sind schlicht überfordert. Sie können nicht mehr für die Sicherheit der Schüler garantieren.“

„Aus diesem Grunde wurde ein bestehendes Règlement grand-ducal angewendet, das vorsieht, die Schüler während der großen Pausen in den Schulhof zu schicken, so Muller. „Dennoch haben die Schüler natürlich ein Recht darauf, auf Toilette zu gehen und sich in der Kantine etwas zu trinken oder Essen zu holen. Danach müssen sie aber in den Schulhof nach draußen. Ausnahme: Bei Minusgraden oder Regen zwingen wir die Schüler nicht, hinauszugehen.“

Schülerin zwingt zum Protest

Doch die Schulsprecherin Rabab Molitor sah dies nicht ein und rief sämtliche Schüler dazu auf, in den „großen“ Pausen drinnen zu verweilen. „Doch bei dieser Vorgehensweise unterliefen der Schülerin mehrere Fehler,“ so der Direktor. „Wenn jemand in der Schule gegen etwas demonstriert, muss dies offiziell beim Direktor angemeldet werden. Dies tat sie nicht. Außerdem zwang sie auch jene Schüler der Unterstufe Septima dazu, drinnen zu bleiben, obwohl diese Schüler sich gegen den Protest wehrten. Molitor kontrollierte die Schüler und behielt jene zurück, die dennoch raus wollten. Hinzu kam, dass während des Protestes die Eingangshalle absichtlich mit ‚Schweinereien‘ beschmutzt wurde.“

Alle diese Verstöße zusammengezählt gaben Anlass, den „Conseil de classe“ einzuberufen. Dort wurde beschlossen, dass Rabab Molitor als Strafe drei Tage vom Unterricht fernbleiben musste und während drei Tagen die ‚Schweinereien‘ in der Eingangshalle putzen musste.

Doch nun habe sich die Situation beruhigt. Rabab Molitor habe keine weiteren Maßnahmen zu befürchten. Auch sei sie immer noch Schülersprecherin, so der Edgar Muller abschließend.