Leihmütter – Nein danke

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Ein neue Gesetzesvorlage bringt Neuregelungen unter anderem in den Bereichen künstliche Befruchtung, anonyme Entbindung, Vaterschaftstest und Leihmutterschaft.

Am Montag stellte die Justizministerin Octavie Modert eine neue Gesetzesvorlage zur Abstammung vor. Verschiedene Bereiche des Abstammungsgesetzes werden nei geregelt. Betroffen sind unter anderem die künstliche Befruchtung, die anonyme Entbindung, der Vaterschaftstest und die Leihmutterschaft.

Der neuen Gesetzesvorlage zufolge wird künftig kein Unterschied mehr zwischen einem ehelichen Kind „enfant légitime“ und einem „unehelichen Kind „enfant naturel“ gemacht werden.

Künstliche Befruchtung

Mehr Regelungen werden auf die künstliche Befruchtung zukommen. So dürfe etwa der Samenspender in Zukunft nicht mehr sagen, er sei der Vater. Er hat keinerlei juristische Ansprüche auf das Kind. Andererseits dürfen die zukünftigen Eltern, die sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, das Kind nicht mehr verweigern. Auch wird hier nicht mehr unterschieden, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.

Die Leihmutterschaft wird laut neuer Gesetzesvorlage in Luxemburg gänzlich verboten. Diese Regelung soll insbesondere einen Befruchtungstourismus zu vermeiden.

Anonyme Entbindung

Eine Frau bekommt formell das Recht zugesprochen, bei Bedarf ihr Kind anonym auf die Welt zu bringen. Der biologische Vater hat das Recht, über den Staatsanwalt das Kind „finden“ zu lassen.

Auch das „anonyme“ Kind hat das Recht zu erfahren, wo es herstammt, darf aber nicht den Namen der „anonymen“ Mutter erfahren.

Vaterschaftstest

Änderungen gibt es auch beim Vaterschaftstest. Bislang konnte ein Mann diesen Test zur Aufklärung der Vaterschaft vor Gericht verweigern. In diesem Falle konnte ihm die Vaterschaft (und eventuelle damit verbundene Zahlungen) nicht auferlegt werden.

Mit dem neuen Gesetz gilt die Regel der Vermutung. Es liegt am Vater, den Beweis abzuliefern. Weigert er sich den DNA Test zu machen, wird die Vaterschaft einfach angenommen. Es sei denn, er beweist durch einen Test das Gegenteil. Diese Regelung soll die Interessen der Kinder stärken.