Kopftuch ja, Burka nein

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LUXEMBURG - Schülerinnen dürfen während des Schulunterrichts ein Kopftuch tragen. Für Lehrinnen gilt jedoch weiterhin das Verbot.

Keine Vorschrift oder Regel verbietet den Schülern das Tragen von Kleidungsstücken oder Zeichen, die auf eine Religionszugehörigkeit hindeuten. Darin ist Schulminister Claude Meisch (DP) unmissverständlich. Mit den neuen Anweisungen seines Ministeriums für die Schulen ist auch das Tragen des Kopftuches in der Schule erlaubt. Das bestätigt Meisch in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Yves Cruchten (LSAP). Gesichtsschleier oder Ganzkörperschleier bleiben jedoch weiterhin tabu.

Was Schülerinnen bzw. Schüler dürfen, bleibt den Lehrkräften auch zukünftig untersagt. Sie müssten das Neutralitätsprinzip der Schule waren, betont Meisch. Also kein Kopftuch für Lehrerinnen.

Das Tragen religiöser Zeichen durch Schüler sei keinesfalls eine Verletzung des Gleichheitsprinzips in der Schule, betont Meisch. Statt Verboten bevorzuge er Toleranz. Er vertraue dem Schulunterricht, der den Schülern Toleranz und kritischen Geist vermittelt, damit sie selbst zwischen persönlicher Überzeugung und ideologischer Progagande unterscheiden können.

Angehörige nichtkatholischer Religionen dürfen in Zukunft an ihren religiösen Feiertage schulfrei haben. Schließlich achte die Schule alle christlichen Feiertage, so Meisch. Vorliegen muss eine Entschuldigung der Eltern. Den verpassten Unterricht oder die verpasste Prüfung wird der Schüler bzw. die Schülerin nachholen müssen.