Kindergeld: Ab 18 wird manches anders

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In gut einem Monat tritt die gesetzliche Neuregelung des Kindergeldes in Kraft. Ab dem 1. Oktober haben nur noch Schüler des Sekundar- und technischen Sekundarunterrichts sowie Behinderte in Ausbildung über die Altersgrenze von 18 Jahren hinaus ein Anrecht auf Kindergeld.

Tom Wenandy
 

Ausgangspunkt der Neuregelung des Kindergeldes sind die Sparpläne der Regierung. Im Rahmen des nicht unumstrittenen allgemeinen Sparpakets hatte sie Ende Mai angekündigt, die Altersobergrenze für Kindergeldbezieher herabsetzen zu wollen. Anfänglich war in diesem Zusammenhang von 21 Jahren die Rede. Entsprechend dem Gesetz vom 26. Juli 2010 gilt nun aber die Altersgrenze von 18 Jahren.

Allerdings nur für Jugendliche, die nicht mehr zur Schule gehen, und für Studenten. Letztere können, sofern sie in Luxemburg ansässig sind, im Gegenzug aber Studienbeihilfen in einer Gesamthöhe von Maximal 16.700 Euro pro Jahr beantragen. Beihilfen gibt es auch für Jugendliche, die einen sogenannten Freiwilligendienst leisten.

Weiterhin in den Genuss des Kindergeldes kommen alle anderen. Sprich: Alle Schüler, die über die Volljährigkeit hinaus – ob in Luxemburg oder im Ausland – eine Sekundarschule besuchen, erhalten weiterhin die monatliche Unterstützung, dies wie bisher bis zu einem Alter von maximal 27 Jahren. Dies gilt für alle in Luxemburg Sozialversicherten, also auch für Grenzgänger.

Voraussetzung

Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass fortan der Jugendliche mittels eines auszufüllenden Formulars nachweisen muss, dass er weiterhin eine Schule besucht.
Dieses Formular wurde den betroffenen Familien jüngst von der „Caisse nationale des prestations familiales“ (CNPF) zugestellt.

Wie aus dem Begleitbrief hervorgeht, werden entsprechend dem oben genannten Gesetz sämtliche Zahlungen (Kindergeld plus der daran gekoppelte Kinderbonus) automatisch zum 30. September eingestellt. Außerdem wird im August keine Schulanfangszulage gezahlt. Die Wiederaufnahme der Zahlungen sowohl des Kindergeldes als auch der Zulage zur „Rentrée scolaire“ erfolgt erst nach Eingang des besagten Formulars.

Fristen

Lange soll aber niemand auf sein Geld warten müssen. „Die eingegangenen Dossiers werden sofort bearbeitet“, erklärte CNPF-Präsident Michel Neyens auf Anfrage des Tageblatt.
Da die Auszahlungen der Kindergeldkasse monatlich erfolgen würden, könnte man – vorausgesetzt, man hat sein Formular zeitig eingeschickt – also bereits im September die ausgesetzte Schulanfangszulage erhalten. Aufgrund der schnellen Abwicklung und weil zudem die Auszahlungen des Kindergeldes bis Ende September weiterlaufen würden, dürfte keine Familie in einen finanziellen Engpass geraten, so Neyens.

Und auch Studenten müssten sich keine Sorgen machen. Anträge für Studienbeihilfen könnten bereits jetzt eingereicht werden. Der für die Vergabe zuständige „Centre de documentation et d’information sur l’enseignement supérieur“, kurz Cedies (im Fall des Freiwilligendienstes ist der „Service national de la jeunesse“, SNJ, zuständig), konnte bereits in diesem Monat erste Auszahlungen vornehmen.

Weil aber auch noch Studenten bis September Kindergeld erhalten, würde sich dieses mit den Studienbeihilfen sogar überschneiden.
Übrigens: Von der Neuregelung des Kindergeldes erhofft sich die Regierung Einsparungen in Höhe von 40 Millionen Euro.