Keine Winterreifen-Pflicht in Luxemburg

Keine Winterreifen-Pflicht in Luxemburg

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Winterreifen sind in Luxemburg nicht Pflicht. Dem Gesetz zufolge muss das Auto mit Reifen mit ausreichendem Profil bestückt sein.

Die erste echte Winteroffensive steht vor der Tür: Am Sonntag müsste, glaubt man den Meteorologen, eine Schneedecke auf Luxemburgs Straßen liegen. Und dann werden wieder so manche schlecht bereiften Autos für Verkehrsbehinderungen sorgen.

„Sind Winterreifen bei uns eigentlich Pflicht?“, fragen sich nicht wenige Autofahrer immer wieder, wenn der Winter vor der Tür sind. Nein, sind sie nicht! Der Gesetzgeber in Luxemburg schreibt lediglich vor, dass das Auto mit Reifen bestückt sein muss, auf denen ausreichend Profil vorhanden ist.

Und bei einem Unfall?

Kommt es zu einem Unfall auf eis- oder schneeglatter Fahrbahn, dann zahlen die Versicherungen, selbst wenn das Profil nicht ausreichend gewesen ist, auf jeden Fall den Schaden, den der Versicherungsnehmer an Dritten angerichtet hat.

Was die Kaskoversicherungen angeht, so erklärte uns Paul Hammelmann, juristischer Beistand des Dachverbandes der Versicherungsgesellschaften, auf Nachfrage, dass es davon so viele verschiedene gebe, dass nicht auszuschließen sei, dass in einzelnen Fällen der Schaden am eigenen Gefährt nicht oder nicht vollständig übernommen wird, wenn die Reifen nicht in Ordnung waren.

Hammelmann, der ebenfalls Präsident der „Sécurité routière“ ist, bedauert, dass es in Sachen Reifen keine EU-Direktive gibt, die für eine Harmonisierung der Gesetze in den Mitgliedsstaaten sorgt. In der Tat ist es so, dass in anderen EU-Staaten Winterreifen zu bestimmten Zeiten Pflicht sind.
In Deutschland beispielsweise muss man mit einem Bußgeld rechnen, wenn man mit Sommerreifen einen Unfall auf glatter Straße baut oder zur Verkehrsbehinderung wird. fb