Die Ratskammer muss nun entscheiden, ob in beiden Angelegenheiten Anklage gegen einzelne Personen erhoben wird. An eine Frist ist sie nicht gebunden, so dass unklar ist, ob und wann Gerichtsprozesse eingeleitet werden.
Die Anklageschrift im Dossier Luxair hatte der Staatsanwaltschaft der Ratskammer bereits am 19. März zugestellt. Am 24. März folgte die Anklageschrift in der Bommeleeër-Affäre.
Am 6. November 2002 hatten 20 Menschen ihr Leben beim Absturz einer Luxair-Maschine gelassen. Die mit 22 Personen besetzte Maschine des Typs Fokker 50 kommend aus Berlin stürzte damals 5 Kilometer vom Flughafen Findel entfernt in einem Feld zwischen Niederanven und Roodt/Syr ab.
Die Bombenleger-Affäre geht auf die Mitte der 1980er Jahre zurück. Zwischen Mai 1984 und März 1986 waren 26 Sprengsätze von bisher unbekannten Tätern gezündet worden. Immer wieder war der Verdacht auf Personen aus der damaligen Gendarmerie gefallen.
tageblatt.lu
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