Der unfreiwillige Totschlag konnte nicht zurückbehalten werden, da der Fötus nicht als rechtliche Person verstanden werden kann und die diesbezüglichen Bestimmungen erst gelten, nachdem ein Kind geboren wurde.
Der Experte aus St-Avold, der gestern aussagte, war in seinen Erklärungen sehr präzise. Der beschuldigte Frauenarzt habe während der Schwangerschaft jeden Monat eine Ultraschalluntersuchung gemacht, was übertrieben sei, da normalerweise höchstens drei durchgeführt werden.
Andererseits habe der Gynäkologe nur die Bilder verwahrt, nicht aber ein Dossier aufgestellt, das genauere Angaben hätte geben können.
Tabakkonsumnicht maßgebend
Die Mutter war zuckerkrank. Dem hätte der Arzt unbedingt Rechnung tragen müssen. Das Kind sei im Bauch der Mutter schneller gewachsen, als dies üblicherweise der Fall sei. Wichtige Untersuchungen hätten durchgezogen werden müssen, wie etwa der O’Sullivan-Test oder der Dreiecks-Test, was die Evolution der Zuckerkrankheit definiert hätte.
Eine Frage, die im Raum stand und auf die es eine Antwort zu finden galt, war der Tabakkonsum der Mutter. Hatte dies einen Einfluss auf die Entwicklung des Foetus?
Mangel an Sauerstoffzufuhr?
Der extreme Tabakkonsum habe sehr wohl einen Einfluss beispielsweise auf eine vorzeitige Geburt.
Doch könne dies nicht als Grund für den Tod im vorliegenden Fall gelten. Nur bei elf Prozent der Fälle könne man dies in Betracht ziehen.
Habe es dem Kind an Sauerstoffzufuhr gemangelt? Nein, denn es habe mit dem Sauerstoff nichts mehr anfangen können. Es gebe keinen Beweis dafür, dass der Tod wegen eines übertriebenen Tabakkonsums herbeigeführt wurde.
Zuckerkrankheit als Todesursache
Die Todesursache, das kann man als Fazit ansehen, lag bei der nicht behandelten Zuckerkrankheit der Mutter.
Nachdem der Frauenarzt nach 37 Wochen Schwangerschaft in Kenntnis der Lage war, hätte er das Kind per Kaiserschnitt holen müssen. „Qu’est-ce qu’il a attendu? Que tout s’arrange?“, fragt der Experte. Es dürfte nicht einfach sein, in dieser Angelegenheit klare Antworten zu finden.
Der Prozess wird heute fortgeführt.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können