Samstag25. Oktober 2025

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„Graffitikünstler“ unterwegs

„Graffitikünstler“ unterwegs
(Polizei)

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Zwischen dem 6. und 8. April waren erneut "Graffitikünstler" unterwegs. Diesmal wurde eine Lärmschutzwand auf der Autobahn A4 Höhe Foetz besprüht. Die Polizei ermittelt.

Zwei neue Graffitis zieren seit dem Wochenende eine Lärmschutzmauer auf der Autobahn A4 Höhe Foetz. Die „Graffitikünstler“ unterschrieben ihre Tags mit den Kürzeln „Seck“, „Ank“ und „Otc“. Die Polizei geht davon aus, dass die Sprayer nachts unterwegs waren.

Trotz Dunkelheit hätten sie jedoch durch die helle Straßenbeleuchtung von Verkehrsteilnehmern beobachtet werden können, so die Polizei. Das Graffiti „Ank“ misst etwa 3,5 auf 1,5 Meter, „Seck“ 5 auf 2 Meter.

Zeugen werden gebeten, sich beim 113 zu melden.

Auf Sachbeschädigungen durch Graffitis stehen je nach Objekt des Spraykünstlers hohe Gefängnis- und/oder Geldstrafen. Ungefragte Zeichnungen auf Mauern, Brücken und anderen öffentlichen Bauten können mit einer Gefängnisstrafe von 8 Tagen bis zu einem Jahr und/oder einer Geldstrafe zwischen 251 und 5.000 Euro geahndet werden. Teurer wird es bei Beschädigungen von Privateigentum wie Eisenbahnwagen oder PKWs. Da winken dem Verurteilten eine Gefängnisstrafe zwischen einem Monat und drei Jahren und/oder eine Geldstrafe zwischen 251 und 10.000 Euro.