Geständiger Täter hofft auf Strafminderung

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Am 14. Mai 2012 erging das Urteil im Mordprozess von Flaxweiler, wo Rainer U. seine Freundin und die beiden Nachbarn mit einem Küchenmesser umgebracht hatte. In der Berufung beantragt der Angeklagte Strafminderung.

Die Fakten, bei denen die ersten Ermittler keine allzu rühmliche Rolle spielten, gehen auf den 6. Juli 2010 zurück, als der unter starkem Alkoholeinfluss (1,9 Promille) stehende Beschuldigte gegen 1 Uhr morgens gegenüber seiner Freundin handgreiflich wurde.

Diese wollte sich dann bei ihren Nachbarn in Sicherheit bringen. Der Mann verfolgte sie jedoch und stach 30 Mal mit einem Messer auf sie ein. Den Nachbarn sollte er mit sieben, dessen Frau mit sechs Messerstichen töten.

Alkoholsucht

Die Experten Jean-Marc Cloos und Paul Rauchs hatten keine eigentliche psychiatrische Krankheit zurückbehalten, sondern eher eine Alkoholsucht, bei der man aber nicht von einer „ivresse pathologique“ ausgehen könne.

Trotz manifestierter Reue des geständigen Täters verurteilte die Kriminalkammer den Mann in erster Instanz wegen dreifachen Totschlags zu lebenslänglicher Haft, ohne den vorsätzlichen Mord zurückzubehalten.

Berufung

Da der weiterhin geständige Täter lediglich die Strafe als zu hoch betrachtete, ging er in Berufung und am Montag wurde die Affäre vor dem von Marc Kerschen präsidierten Appellationshof in Richtung einer Haftminderung neu verhandelt.

Eingangs der Sitzung bestätigte Generalstaatsanwalt Serge Wagner denn auch die in erster Instanz zurückbehaltene Tatbestand des dreifachen Totschlags im Gegensatz zum vorsätzlichen Mord. Der Vorsitzende erinnerte den reumütigen Täter dann aber noch kurz an das Vorstrafenregister in seiner estnischen Heimat.

Neue Qualifikation der Tat?

Nachdem der Nebenkläger die inflationsbedingt höheren Forderungen seiner Klienten, rund 75.000 Euro, vorgebracht hatte, war es an Verteidiger Marc Lentz, die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Er begann denn auch mit der Entschuldigung an die Hinterbliebenen der Opfer.

Der Anwalt las dann eine einwandfrei redigierte Notiz vor, in der er mit verfassungstechnischen und formaljuristischen Argumenten die Richter davon überzeugen wollte, seinem Klienten einen Teil der Strafe aus erster Instanz nachzulassen.

Er plädierte gegen den Umstand, dass sein Mandant, dem auch in zweiter Instanz „nur“ Totschlag vorgeworfen wird, zu lebenslanger Haft verurteilt werden soll, als ob er einen vorsätzlichen Mord begangen hätte.

Die Erfahrungen im Ausland

Mit entsprechender Jurisprudenz aus unseren Nachbarländern untermauerte Marc Lentz seine Forderung nach einer neuen Einstufung der Tat und erinnerte auch an die Möglichkeit, mildernde Umstände walten zu lassen, um eine Maximalstrafe für diese fatale Kurzschlussreaktion seines Mandanten zu umgehen.

Die im Raum hängende Frage, ob der Täter mit seiner doch reichlich aggressiven Trunkgewohnheiten keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt, konnte der Anwalt aber nicht nachhaltig beantworten. Die Verteidigung, die auf eine Berufung im Zivilbereich des Prozesses verzichtete, hofft auf eine Strafminderung.

Auf bestialische Art und Weise umgekommen

Generalstaatsanwalt Serge Wagner schloss in seinem Strafantrag erneut den vorsätzlichen Mord aus, ehe er dann aber die Argumentationskette der Verteidigung mit anderen juristischen Spitzfindigkeiten zerpflückte. Abschließend erinnerte er auch an die eigentliche Tat, bei der drei Menschen, zwei davon, die ganz einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort waren, auf bestialische Art und Weise ihr Leben verloren.

Der Generalstaatsanwalt forderte denn auch die Bestätigung der lebenslangen Haftstrafe aus erster Instanz. Das Urteil wird am 5. November 2012 ergehen.