Einsatz für mehr Menschenrechte

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Die \"Commission Consultative des Droits de l' Homme\" (CCDH) hat am Dienstag drei Gutachten zu Gesetzentwürfen vorgestellt. Dabei geht es um das Recht auf Sozialhilfe, das künftige \"Centre de rétention\" für abgelehnte Asylbwerber und das Polizeirecht.

Bislang gibt es in Luxemburg kein einklagbares Recht auf Sozialhilfe. Entscheidungen über Hilfen Enden in den Gemeinden meistens in einer „Good-Will-Aktion“. Entscheidet eine Gemeinde negativ, fehlt ein juristisches Instrument auf Einspruch.

Commission Consultative des Droits de l‘ Homme
Die Kommission ist ein beratendes Gremium der Regierung. In ihren Gutachten unterstützt sie die Regierung bei Menschenrechtsfragen, die Luxemburg betreffen. Seit März gehört sie dem Comité européen de coordination des Institutions nationales des droits de l’homme an.
www.ccdh.lu

„Menschen können ihre Rechte und Plichten nur ausüben, wenn ihre Sozialrechte gewährleistet sind“, so Gutachterin Ginette Jones vom CCDH.
In diesem Zusammenhang begrüsste sie, dass durch ein Gesetzentwurf  in allen Gemeinden ein Sozialbüro eingerichtet werden muss. Solche Büros gibt es bislang in der Gemeinde Luxemburg, Differdingen und Esch/Alzette.
Die Einrichtungen sollen durch qualifiziertes Personal besetzt werden. Laut Gesetzentwurf will man das Berufsgeheimnis auf diesen Bereich ausgedehnen.

Kritik am „Centre de rétention“

Seit einigen Monaten arbeitet das CCHD für das Aussenministerium an einem Gutachten zum Gesetzentwurf über die Schaffung und Steuerung eines „Centre de rétention“ für abgelehnte Asylbewerber. Das Prinzip der Rückführungen sieht das Komitee mit grosser Skepsis. „Hier dürfe es sich nur um die letzte, äusserste Massnahme handeln, so Olivier Lang, der Berichterstatter des Gutachtens.
Lang kritisiert in dem Entwurf besonders die Befugnisse des Direktors der Einrichtung. Hier fehle es eindeutig an Transparenz, sagt Lang.
Auch die Möglichkeit, Minderjährige ohne Begleitung von Erwachsenen in dem Ausreisezentrum unterzubringen, stösst bei der Menschenrechtsorganisation auf Ablehnung. Auch fehle jeglicher juristische Schutz für Personen mit körperlichen wie auch seelischen Verletzungen.

Polizeirecht

„Der Gesetzesentwurf 5986, über das Sammeln von persönlichen Daten durch die Polizei, müsse in einem gesunden Gleichgewicht zur Straftat stehen“, betonte Gutachter Victor Weitzl.
Bilder oder Fingerabdrücke sollen laut Gutachten, nur noch der Erlaubnis des Staatsanwaltes unterliegen. Ausserdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Angestellte aus administrativen Bereichen, Zugang zu Datenbanken haben. Dies lehnt die Menschenrechtsorganisation strikt ab und fordert Ergänzungen.