Einheitsstatut löste keine Welle von Blaumachern aus

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Beschäftigte feiern auch nach der Einführung des Einheitsstatuts nicht häufiger krank. Das gilt sowohl für Personen, die in Luxemburg wohnen, als auch für Grenzgänger. Das sagt Sozialminister Mars di Bartolomeo auf eine Frage des DP-Abgeordneten André Bauler.

In den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres waren im Durchschnitt 3,2 Prozent  der Beschäftigten krankgeschrieben. Was etwas weniger als 2008 war. Zwischen 2006 und 2009 habe sich die Abwesenheitsrate bei 3,2 Prozent stabilisiert. Das schreibt Sozialminister Mars di Bartolomeo (LSAP) in Beantwortung einer Frage des liberalen Deputierten André Bauler.

Anfang 2009 wurde das Einheitsstatut eingeführt. Der bis dato währende Unterschied  zwischen Arbeiter und Angestellten wurde aufgehoben, insbesondere im Krankheitsfall. Wurde beim Angestellten der Lohn während den ersten drei Monaten vom Unternehmen weitergezahlt, sprang beim Arbeiter  vom ersten Tag an die Krankenkasse ein. Ab Januar 2009 gilt für alle Beschäftigten die Lohnfortzahlung.

Eben diese Regel hatte die Unternehmer noch während den Verhandlungen für das Einheitsstatut in Aufruhr versetzt, befürchteten sie doch eine Zunahme von Krankmeldungen der Beschäftigten. Und das insbesondere bei den Grenzgängern, enden die Kontrollmöglichkeiten der neuen Gesundheitskasse CNS doch an den Grenzen. 

Auch die Grenzgänger wurden nicht häufiger krank

Keine der  Befürchtungen traf ein. Und auch die Grenzgänger wurden über Nacht nicht häufiger krank. Studien hätten ergeben,  dass  die Pendler nicht öfters krankfeiern als ihre in Luxemburg lebenden Arbeitskollegen, so Sozialminister di Bartolomeo.

Dennoch bemüht Luxemburg sich bei den Nachbarländern um eine Zusammenarbeit bei der Kontrolle von krankgemeldeten Beschäftigten. So wollen die Krankenkassen der einzelnen Länder in diesem Bereich enger zusammenarbeiten. CNS-Kontrolleure können bei Kontrollen im Ausland dabeisein. Auch kann die CNS die Kollegen im Ausland um eine Überprüfung eines krankgeschriebenen Beschäftigten beten. Schließlich kann die CNS einen im Zielland ausübenden Arzt mit der Kontrolle einer krankgeschriebenen Person beauftragen.

Das alles wurde mit Frankreich vereinbart. Das Abkommen werde in Bälde unterschrieben, so di Bartolomeo.  Anschließend soll es vom Parlament ratifiziert werden. Eine ähnliche Vereinbarung könne dann umgehend auch mit Belgien getroffen werden. lmo