Eine Reform wird reformiert

Eine Reform wird reformiert

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Mit etlichen Abänderungsanträgen will die Regierung der Kritik an ihrem Gesetzentwurf über die Studienbörsen begegnen. Nachträglich eingereichte Vorschläge der Opposition wies sie zurück.

Noch vor den Sommerferien soll das neue Gesetz über die staatlichen Studienbeihilfen stehen. Am Dienstag kam der Parlamentsausschuss Hochschule nochmals zusammen, um Abänderungsvorschläge zu diskutieren.

Bereits am vergangenen Freitag hatte er mit den Stimmen der Mehrheitsparteien zwanzig Abänderungsanträge gut geheißen. Präzisiert wird u.a., dass die Berechnung der Höhe der sogenannten sozialen Börse, das besteuerbare Einkommen der Eltern benutzt wird. Zuvor sprach das Projekt lediglich von Einkommen. Genauer gefasst wurden auch die Kriterien für die Familienbörse. Sie wird entrichtet, wenn im Haushalt studierende Geschwister leben. Anrecht auf ein zinsverbilligtes Darlehen hat auch der Student, der weniger als das Dreieinhalbfache des sozialen Mindestlohns für Unqualifizierte verdient.

Weitere Abänderungsvorschläge aus Oppositionsreihen lagen am Dienstag auf dem Tisch. So forderte Justin Turpel von „déi Lénk“, die Basisbörse sollte die Höhe des Kindergeldes samt Kinderbonus haben. Im Gegenzug sollte die Familienbörse wegfallen. Als Berechnung für die soziale Börse sollten Einkommen und Vermögenswerte des Haushaltes dienen. Da dies wohl aus Mangel an entsprechenden Informationen problematisch sein wird, könnte das ganze zur Verfügung stehende Einkommen betrachtet werden, nicht nur das besteuerbare, meint Turpel.

Die CSV plädierte ihrerseits für eine Anhebung der Grundbörse und der Mobilitätsbörse auf je 2.750 Euro. Um den adminstrativen Aufwand zu verringern, würde die Sozialbörse in Höhe von 1.500 Euro an jene Haushalte bezahlt, die in den Genuss der Teuerungsbeihilfe kommen. Neu einführen wollte die CSV eine Leistungsprämie von 1.500 Euro nach dem Abschluss des Bachalor, von 2000 Euro für der Master und 5000 Euro für das Doktorat. Vorausgesetzt das Studium erfolgt in der Regelstudienzeit.

Vorschläge zurückgewiesen

Sämtliche Abänderungsvorschläge der Opposition wurde jedoch von den Mehrheitsabgeordneten zurückgewiesen. DP-Fraktionschef Eugène Berger zeigte sich über die Vorschläge der CSV verwundert, hatte diese doch viele Jahre Zeit, ihre Ideen vorzulegen und umzusetzen. Die Anhebung der Basisbörse würde der Grundphilosophie der Selektivität bei der Börsenvergabe widersprechen, meinte Simone Beissel (DP) ihrerseits.

Beim Nein zu den Vorschlägen dürfte auch der enge Zeitrahmen maßgeblich gewesen sein. Die Reform soll noch vor den Parlamentsferien verabschiedet werden. Bis zum 17. Juli soll das Parlament tagen.

Insgesamt sollen den rund 25.000 Studenten pro Jahr etwa 125 Millionen Euro als Studienhilfe zufließen.

Die Studienbeihilfe wird in Zukunft aus einer Grundbörse für alle, einer an sozialen Kriterien geknüpften Sozialbörse und einer Familienbörse bestehen. Hinzu kommt staatliche Hilfe für das Studium im Ausland, die sogenannte Mobilitätsbörse, Zuschüsse für die Einschreibungsgebühren und zinsvergünstigte Studiendarlehen. Die Studienhilfe kann bis 18.750 Euro im Jahr reichen.