Der Chef als Zeuge

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Um 13:00 Uhr ist Premierminister Jean-Claude Juncker als Zeuge vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss Geheimdienst geladen. Juncker ist politischer Chef des SREL.

Wie hat der Geheimdienst in den letzten Jahrzehnten aus der Sicht des für den SREL politisch Verantwortlichen gearbeitet? Unter anderem diese Frage werden die Mitglieder des Untersuchungsausschusses Geheimdienst heute Premierminister Jean-Claude Juncker zu stellen haben. Seit 1995 ist Juncker Premierminister, seitdem auch Chef des Geheimdienstes. In die Alltagsgeschäfte hat er sich wohl nicht eingemischt, dennoch trägt er global die Verantwortung für die Arbeit der Luxemburger Agenten. Alle Abhöraktionen müssen von ihm genehmigt werden.

Die rezente Veröffentlichung des illegalen Mitschnitts eines Gesprächs zwischen Juncker und dem damaligen Geheimdienstchef Marco Mille im Jahr 2007 hat die Affäre um den Geheimdienst überhaupt ins Rollen gebracht. Juncker hatte vor den Parlamentswahlen 2009 den parlamentarischen Kontrollausschuss Geheimdienst darüber informiert. Der hatte jedoch bis vor wenigen Monaten dicht gehalten.

Welche Details Juncker zu dieser Affäre liefern wird, ist derzeit unklar. In der Sache ermittelt noch die Staatsanwaltschaft. Der Untersuchungsausschuss darf sich nur mit Fragen befassen, die nicht von der Justiz behandelt werden.

Datenbank

Im Vorfeld der Anhörung hat Juncker mehrfach betont, dass er sich gleich bei Amtsantritt gegen innenpolitische Spionage ausgesprochen hatte. Er hat damit die Verantwortung für die eventuell nach 1995 weiterhin gepflegte Datenbank über Luxemburger und Ausländer in Luxemburg zurückgewiesen. Dass es derlei Aufzeichnungen jedoch unter seinen Amtsvorgängern gab, hatte Juncker im Gespräch mit Marco Mille bestätigt. Ihm liege ein Dossier von Ex-Staatsminister Werner (CSV) vor mit Berichten über politische Organisationen, hatte er gesagt.

Erklärungen wird man sich von Juncker ebenfalls über Abhöraktionen erwarten dürfen. Immerhin bedarf der Geheimdienst der Unterschrift des Staatsministers, um solche Lauschangriffe durchführen zu können. Juncker zufolge habe er sich stets der Meinung der drei Richter angeschlossen, die sich zum Antrag der Geheimdienstler für eine Abhörmaßnahme äußern müssen.