Brutal auf das Opfer eingetreten

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Am Freitag stand vor der Kriminalkammer des Bezirksgerichtes Luxemburg ein 28-jähriger Mann, der sich wegen Mord und Vergewaltigung verantworten muss.

Die Fakten gehen auf den 29. September des Jahres 2011 zurück. Am frühen Morgen habe der Beschuldigte einem Mann vor dem Hauptbahnhof in Luxemburg das Mobiltelefon geklaut. Danach soll er in der rue de l’Alsace auf dem CFL-Parking einen 51-jährigen Transsexuellen umgebracht haben. Nachdem das Opfer tot war, soll es zu der Vergewaltigung gekommen sein.

Laut der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte das damals 51-jährige Opfer umgebracht haben um es auszurauben. Das Opfer, ein transsexueller Mann, hat als Prostituierter gearbeitet. Angeblich sei es zu einem Streit zwischen dem Opfer und dem mutmaßlichen Täter gekommen. Beide waren sich nicht einig über den Preis für den sexuellen Akt.

Mit den Füßen getreten

Mit den Füßen habe der Beschuldigte dem Opfer die Kehle so lange zugedrückt, bis es erstickte. Der Angeklagte ist geständig was den Mord angeht, von der Vergewaltigung will der 28-Jährige nichts wissen. Die Polizei kam dem Beschuldigten auf die Schliche aufgrund der Überwachungskamera der CFL. Der 28-Jährige sitzt seit Anfang Oktober 2011 in Untersuchungshaft.

Zu Beginn der Sitzung am Freitag reichte die Schwester des Opfers Nebenklage ein. Die extra aus Rom eingereiste Schwester forderte 1,5 Millionen Euro moralischen Schadensersatz für den Verlust ihres Bruders.

Der Verteidiger Me Raphaël Schweitzer ging erneut auf den Tathergang ein. Er hob hervor, dass sein Mandant das Opfer nicht absichtlich getötet hat. „Er wollte das Opfer nur ruhig stellen. Deshalb habe er dem Opfer die Fußtritte verpasst. Er war sich nicht bewusst, dass der 51-Jährige tot war. Mein Klient ist zum Tatzeitpunkt durchgedreht“, so der Rechtsanwalt. Was die Vergewaltigung angeht, ging der Verteidiger darauf ein, dass keine DNA-Spuren vom Beschuldigten an der Kondomverpackung gefunden wurden. „Das Opfer war zu dem Zeitpunkt bereits tot und somit muss der Angeklagte die Verpackung geöffnet haben, doch dies kann nicht bewiesen werden“, erklärte Me Schweitzer abschließend.

Eigentlich sollte der Prozess am Freitag abgeschlossen werden, doch erst am Dienstag kommt es zum am Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

(Ph. Hammelmann/Tageblatt.lu)