Das Rauchverbot in den Gaststätten hat den Ministerrat erneut beschäftigt. Auf der Tagesordnung am Mittwoch stand der Reglementsentwurf über die Geldbußen bei Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz. So muß der Wirt bei Verstoß gegen das Anti-Tabak-Gesetz mit einer Geldstrafe zwischen 251 und 1000 Euro rechnen. Der rauchende Kunde muss 24 Euro blechen.
Erlaubt ist das Rauchen in den Gaststätten auch weiterhin, aber nur in einem eigens dazu vorgesehenen Raum. Dieser Bereich muss von dem anderen Nicht-Raucherraum getrennt sein und über geeignete Filteranlagen verfügen. Auch ist dort die Bedienung nicht erlaubt. Bisher habe nur ein Betrieb einen diesbezüglichen Genehmigungsantrag gestellt, und zwar das Casino von Mondorf, so Gesundheitsministerin Lydia Mutsch am Mittwoch nach der Ministerratssitzung. Das Ministerium wird die Gemeinden über die neuen Bestimmungen informieren. Sie selbst könnten dann die Gaststätten auf die neuen Regeln hinweisen.
Das Rauchverbot gilt ab 1. Januar 2014 präzisierte Mutsch. Nur würden die Kontrollen in den ersten Tagen wohl nicht so streng ausfallen.
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