Bis 2014 könnte der Zigarettenpreis in Luxemburg um 25 Prozent teurer werden

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Die EU-Kommission will die teils noch erheblichen Unterschiede bei der Tabakbesteuerung in der Europäischen Union verringern. Gestern legte sie einen Richtlinienentwurf vor, der eine schrittweise Erhöhung der Mindestverbrauchsteuersätze auf Zigaretten von 57 auf 63 Prozent bis 2014 vorsieht.

Wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass Steuererhöhungen „die wirksamste Maßnahme gegen das Rauchen“ seien, erklärte Steuerkommissar Laszlo Kovacs vor der Presse in Brüssel.
Sein Vorschlag ziele darauf ab, „den Tabakkonsum einzudämmen und die derzeit innerhalb der EU bestehenden Preisunterschiede bei Tabakwaren zu reduzieren“. Außerdem werde er dazu beitragen, „den illegalen Handel zu bekämpfen und den Umfang der grenzüberschreitenden Einkäufe zu verringern“. Unter anderem ist bekanntlich Luxemburg ein beliebtes Zigaretten-Einkaufsland aufgrund seiner im Vergleich zu seinen Nachbarn günstigen Preise.
Solche Praktiken führten jedoch in den Mitgliedstaaten, „die zur Prävention des Tabakkonsums hohe Steuern erheben, zu Einnahmeverlusten“ und gefährdeten ihre gesundheitspolitischen Ziele, kritisierte der Kommissar.

Durchschnittspreisund Steuersatz

Derzeit müssen die auf Zigaretten der „gängigsten Preisklasse“ erhobenen Verbrauchsteuern mindestens 57 Prozent des Einzelverkaufspreises (inklusiv der Mehrwertsteuer) ausmachen und mindestens 64 Euro je 1.000 Zigaretten betragen. Luxemburg liegt mit einem Steuersatz von 57,05 Prozent ganz knapp über der Mindestgrenze, obwohl die Verbrauchsteuer je 1.000 Zigaretten 91,30 Euro beträgt.
Allerdings will die Kommission das Konzept der „gängigsten Preisklasse“, das vor über 30 Jahren entwickelt wurde, als die nationalen Märkte noch überwiegend von einer Marke beherrscht wurden, künftig durch den gewichteten Durchschnittspreis aller Zigaretten ersetzen. Auch soll nach dem neuen Vorschlag bis 2014 der Mindestprozentsatz von 57 auf 63 Prozent des gewichteten Durchschnittspreises angehoben und der Betrag von 64 Euro auf 90 Euro für alle Zigaretten erhöht werden. Außerdem schlägt die Kommission vor, den Mindeststeuersatz für Feinschnitttabak, der gegenwärtig bei 36 Prozent des Verkaufspreises liegt (und in Luxemburg praktiziert wird), teilweise, zu zwei Drittel, an den Mindeststeuersatz für Zigaretten anzugleichen. Ihr Argument: die unterschiedliche Besteuerung von Zigaretten und Feinschnitttabak – handgedrehte Zigaretten würden bis zu 30 Prozent niedriger besteuert als normale Zigaretten – führe zur Produktsubstitution. Zwischen 2002 und 2006 sei der Zigarettenkonsum in der EU um mehr als 10 Prozent zurückgegangen, während der Konsum von Feinschnitttabak um etwa den gleichen Umfang zugenommen habe.
Von den neuen Bestimmungen erhofft sich die Kommission eine weitere Senkung des Tabakkonsums um 10 Prozent in den nächsten fünf Jahren. Diese Bestimmungen werden in erster Linie die 15 „alten“ Mitgliedstaaten betreffen, darunter Luxemburg, wo die Zigarettenpreise schätzungsweise um 25,4 Prozent bis 2014 ansteigen dürften. Die neuen EU-Länder, in denen bereits jetzt noch Übergangsperioden gelten, werden auch für die Einführung der neuen Regeln etwas mehr Zeit bekommen, bis 2015 bzw. 2016.