Berufungsrichter erklären sich für zuständig

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Vor der Berufungskammer wurden am Dienstag die Zivilklagen im Luxair-Prozess verhandelt. Die Richter erklärten sich schlussendlich für zuständig.

Am 6. November 2002 zwischen Roodt-Syr und Niederanven stürzte eine Fokker 50 der Luxair ab. 20 Personen starben beim Crash.

Am 27. März 2012 wurden vier ehemalige Mitarbeiter der Luxair wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung vom Bezirksgericht Luxemburg zu Bewährungsstrafen verurteilt worden: Der Pilot der Unglücksmaschine erhielt eine Strafe von dreieinhalb Jahren, zwei ehemalige Flugzeugmechaniker von je zwei Jahren und ein früherer Technikleiter von eineinhalb Jahren. Drei Ex-Generaldirektoren wurden freigesprochen. Unklarheit herrschte jedoch, was die Zuständigkeit des Strafgerichts bei den Schadensersatzklagen anbelangt.
Die Verteidiger der Beschuldigten plädierten für einen Prozess vor den Zivilrichtern und beriefen sich auf die Warschauer Konvention von 1929. Die Nebenkläger lehnten die Konvention aber als unzeitgemäß ab. Der Prozess ging in Appell.

Wer ist zuständig?

Beim Berufungsverfahren geht es ausschließlich um die Entschädigungen für die Hinterbliebenen der Opfer des Crashs. Me Pol Urbany, der den Vater eines beim Unglück verstorbenen Luxemburger Künstlers vertritt, verdächtigte die Anwälte der Angeklagten, die Inkompetenz der Berufungsrichter zu plädierten, um eine „faire Entschädigung“ der Hinterbliebenen zu verhindern, obschon die Versicherung der Luxair zahlen müsse.

Auch Generalstaatsanwalt Serge Wagner zweifelte die Logik der 1999 in Montreal überarbeiteten Warschauer Konvention an, weil sie u. a. keine Entschädigung für die Hinterbliebenen der Opfer vorsieht. Er war aber der Ansicht, die Berufungsrichter sollten über die Entschädigung der Zivilopfer befinden.

Gestern nun erklärten sich die Richter in zweiter Instanz zuständig und reichten die Akte an die Generalstaatsanwaltschaft weiter. Sie soll die weiteren Verhandlungen vor dem Berufungsgericht festlegen.

Eigentlich solle das Urteil schon am 15. Januar fallen. Die Urteilsverkündung wurde aber wegen eines Krankheitsfalles auf den 29. Januar veerschoben.