Auch für Radfahrer gilt die Promille-Grenze

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Auch wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte nicht zu viel Alkohol trinken. Auch hier gilt die 0,5 Promille-Grenze. Das bestätigte am Freitag die Sécurité Routière gegenüber tageblatt.lu

Viele wissen es nicht, aber Tatsache ist, dass man seinen Alkoholkonsum auch dann beschränken muss, wenn  man mit dem Rad unterwegs ist. Wer zuviel Alkohol intus hat, kann nämlich sogar seinen Führerschein verlieren. Das widerfuhr einem Radfahrer in der Nacht zum Freitag an der Côte d’Eich. Er verlor seinen Führerschein, weil er zu tief ins Glas geschaut hatte.

Der Mann war außerdem ohne Beleuchtung gefahren und wollte trotz Überholverbot einen Bus überholen. Erschwerend hinzu kommmt noch, dass er mit hoher Geschwindigkeit durch rot fuhr. Die Polizei hielt den  schnellen Radfahrer an. Bei der Kontrolle erwies sich der Alkoholtest als positif.

Zur Erinnerung

Der Straßenverkehrsordnung zufolge ist Fahren unter starlem Alkoholeinfluss ein Verstoß. Maximal toleriert sind seit  Oktober 2007  0,5 Promille. Zuvor waren es 0,8. Übersteigt der Alkholtest  1,2 Promille wird der Führerschein sofort eingezogen. Wer keine Autofahrerlaubnis hat, muss eine gebührenpflichtige Verwarnung begleichen.

MnM