Viele wissen es nicht, aber Tatsache ist, dass man seinen Alkoholkonsum auch dann beschränken muss, wenn man mit dem Rad unterwegs ist. Wer zuviel Alkohol intus hat, kann nämlich sogar seinen Führerschein verlieren. Das widerfuhr einem Radfahrer in der Nacht zum Freitag an der Côte d’Eich. Er verlor seinen Führerschein, weil er zu tief ins Glas geschaut hatte.
Der Mann war außerdem ohne Beleuchtung gefahren und wollte trotz Überholverbot einen Bus überholen. Erschwerend hinzu kommmt noch, dass er mit hoher Geschwindigkeit durch rot fuhr. Die Polizei hielt den schnellen Radfahrer an. Bei der Kontrolle erwies sich der Alkoholtest als positif.
Zur Erinnerung
Der Straßenverkehrsordnung zufolge ist Fahren unter starlem Alkoholeinfluss ein Verstoß. Maximal toleriert sind seit Oktober 2007 0,5 Promille. Zuvor waren es 0,8. Übersteigt der Alkholtest 1,2 Promille wird der Führerschein sofort eingezogen. Wer keine Autofahrerlaubnis hat, muss eine gebührenpflichtige Verwarnung begleichen.
MnM
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