Kerviel siegt vor Arbeitsgericht

Kerviel siegt vor Arbeitsgericht
(AFP/Thomas Samson)

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Ein Gericht in Paris befand die Kündigung des als Milliardenzocker bekannten Ex-Börsenhändlers Jérôme Kerviel am Dienstag für unrechtmäßig.

Ein Arbeitsgericht hat dem als Milliardenzocker bekannten Ex-Börsenhändler Jérôme Kerviel mehr als 450.000 Euro für seine Entlassung durch die Großbank Société Générale zugesprochen. Das Gericht in Paris befand die Kündigung am Dienstag für unrechtmäßig, weil die Bank deutlich früher über Kerviels Geschäfte auf dem Laufenden gewesen sei, wie die französische Nachrichtenagentur AFP berichtete. Der Anwalt der Bank sprach von einer „skandalösen“ Entscheidung und kündigte Berufung an.

Der Fall Kerviel ist einer der größten Skandale der Finanzgeschichte: Die Société Générale hatte 2008 bekanntgegeben, wegen dessen Spekulationsgeschäften einen Verlust von 4,9 Milliarden Euro gemacht zu haben. Kerviel wurde wegen Untreue, Fälschung und Manipulation von Computerdaten verurteilt und hat seine Haftstrafe bereits abgesessen. Er hält sich aber für unschuldig und behauptet, sein früherer Arbeitgeber habe von den Geschäften gewusst.