Karlsruhe verhandelt über CETA

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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über Eilanträge gegen CETA. Bereits am Donnerstag soll ein Urteil verkündet werden.

Die Gegner des Freihandelsabkommens CETA versuchen am Mittwoch (10.00 Uhr) vor dem Bundesverfassungsgericht, ein vorläufiges Inkrafttreten zu verhindern. Verhandelt wird über mehrere Eilanträge gegen das kurz vor der Unterzeichnung stehende Abkommen der EU mit Kanada. Die Kläger wollen erreichen, dass das Gericht die Bundesregierung per einstweiliger Anordnung dazu verpflichtet, bei den entscheidenden Abstimmungen im EU-Ministerrat am 18. Oktober mit Nein zu stimmen. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.

Die CETA-Gegner halten das Abkommen für verfassungswidrig, weil es aus ihrer Sicht demokratische Prinzipien untergräbt und den Umwelt- und Verbraucherschutz schwächt. Sie befürchten, dass die EU noch vor der Zustimmung des Deutschen Bundestags Fakten schafft. Denn Teile des Abkommens sollen schon vorher angewandt werden. Die Karlsruher Richter klären zunächst nur, ob dadurch nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden. Über die Verfassungsbeschwerden wird erst später entschieden – es sei denn, das Gericht erklärt sie direkt für unzulässig oder offensichtlich unbegründet.