„In Luxemburg unmöglich“

„In Luxemburg unmöglich“
(Tageblatt/AFP)

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US-Strafverfahren laufen anders ab als luxemburgische. Die mediale Zuschaustellung und der rabiate Umgang der US-Justiz mit dem IWF-Chef wäre hierzulande undenkbar. Wir haben verglichen.

Es gibt einen gewaltigen Unterschied, ob man in den USA oder in Luxemburg angeklagt wird. Während in Luxemburg der „code pénal“ bei Vergewaltigung eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren vorsieht (Artikel 375), muss ein Vergewaltiger in den USA mit 25 Jahren Haft und mehr rechnen. Hinzu kommt, dass auf eine versuchte Vergewaltigung, wie im Fall DSK, in Luxemburg keine Höchststrafe sondern lediglich drei Monate bis fünf Jahre steht. Justizsprecher Henri Eippers spricht gegenüber Tageblatt.lu in dem Fall von einem Delikt und keinem Verbrechen.

Dominique Strauss-Kahn werden in den USA gleich mehrere Delikte vorgeworfen: Freiheitsberaubung, versuchte Vergewaltigung und erzwungener Oralverkehr. Im Fall der Verurteilung in allen Anklagepunkten droht ihm eine Gesamtstrafe von bis zu 74 Jahren. Ebenfalls anders als in Luxemburg: Die US-Staatsanwaltschaft muss nicht für und gegen, wie bei uns, sondern nur gegen den Beschuldigten ermitteln. Für die eigene Entlastung muss man selber sorgen.

Keine Auslieferung

Hätte Strauss-Kahn nach Frankreich „flüchten“ können, müsste ihn Frankreich dann nicht an die USA ausliefern?, fragen jetzt viele. Laut französischem Recht hat der Schutz der eigenen Staatsbürger immer Vorrang. Würde es zu einem Prozess im eigenen Land kommen, würde er nach nationalem Recht geführt.

In Luxemburg würde es genauso laufen. „Zwischen uns und den USA gibt es keine Vereinbarung über ein Auslieferungsersuchen,“ sagt Eippers. Wird man im Ausland wegen einer Tat juristisch nicht belangt, kann man allerdings in Luxemburg laut „code d’Instruction criminelle“ zu der Tat verfolgt und verurteilt werden.

Die Unschuldsvermutung

Die mediale Zuschaustellung und der rabiate Umgang der US-Justiz mit dem IWF-Chef wäre in Luxemburg undenkbar. In Luxemburg wäre so eine Vorführung ein Fall für den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. „In Luxemburg ist so etwas unmöglich. Die Arbeit der Justiz besteht in der Ermittlung des Tatgeschehens, aber nicht in der Demütigung eines Beschuldigten. Hier zählt ganz klar die Unschuldsvermutung,“ stellt Justizsprecher Henri Eippers klar.

Der IWF-Chef genießt nach Angaben des Währungsfonds in einem Sexualstrafverfahren keine diplomatische Immunität. Seine Immunität „ist begrenzt und ist nicht auf diesen Fall anwendbar“, teilte der IWF in Washington mit. Auch die US-Justizbehörden hatten bereits zuvor erklärt, dass Dominique Strauss-Kahn keine Immunität genieße.

Alle Tricks

Dass die Verteidiger mit allen Tricks und Kniffen arbeiten werden, gilt als sicher. Strauss-Kahns Anwalt Brafman vertrat bereits Stars wie Michael Jackson (angeklagt wegen Kindesmissbrauchs) und Rapper Sean „P.Diddy“ Combs (angeklagt wegen Bestechung und Waffenbesitzes). 1991 handelte er CNN zufolge für den gefürchteten Auftragskiller Salvatore „Sammy the Bul“ Gravano ein guten Deal aus. Sein Mandant gestand 19 Morde im Namen der Mafia. Im Gegenzug für seine Aussage musste er nur fünf Jahre hinter Gittern verbringen.