Höchststrafe gefordert

Höchststrafe gefordert
(dpa/Symbolbild)

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Am 2 April wird in Diekirch ein Urteil in einem blutigen Fall aus dem Jahr 2013 gesprochen. Es geht um Todschlag durch Strangulation. Die Staatsanwaltschaft fordert für den mutmaßlichen Täter Lebenslang.

Am Montag wurde wurde vor Gericht in Diekirch der Prozess wegen Totschlags durch Erwürgen gegen den 31-jährigen Steve Sch. mit den Plädoyers der Verteidigung und dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Nacht zum 17. Dezember 2013 die damals 42-jährige Monique B. mit ihrem Pullover erdrosselt zu haben. Me Trixi Lanners erklärte in ihrem Plädoyer, dass die Verteidigung zu keinem Zeitpunkt an den vom Beschuldigten vorgetragenen schriftlichen Entschuldigungen beteiligt war. Im Gegenteil, er war nicht zu bremsen.

Sie bedauerte die Befragung durch die Ermittler, die ihrer Meinung nach eher zur Be- als zur Entlastung ihres Mandanten geführt haben. Der Beschuldigte war zur Tatzeit in Panik und hatte ein anderes Zeitgefühl als viele Zeugen, so die Anwältin. Sie hinterfragte dann auch die Methoden der Gutachter, die andererseits nur wenig Zeit für ihre Expertisen aufbrachten.

Absichtlich umgebracht?

Die Verteidigerin erinnerte dann daran, dass niemand bei der Tat dabei war und sie dem Beschuldigten das glauben muss, was nicht gegenteilig bewiesen werden kann. Er hätte nichts aussagen müssen und in Folge dessen liege die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft, wobei sie bedauerte, dass der „stehende“ öffentliche Ankläger erst nach der Verteidigung das Wort bekomme.

Ihr Mandant habe die Frau jedenfalls nicht im Schlaf überrascht, sondern sie habe ihm die Tür geöffnet, um sich dann trotz Beteuerung ihres Mandanten, nur reden zu wollen, gegen ihn zu wehren, obwohl er nicht bewaffnet war. Hätte er, wie die Staatsanwaltschaft meint, die Frau absichtlich umbringen wollen, hätte er sich anders vorbereitet, so die Verteidigerin, die dann auf seine zerrüttete Jugend einging.

Dramatische Strangulationsszene

Me Lanners betonte die Ohnmacht ihres Klienten, der sowohl in einer Therapie wie auch mit Klagen bei der Polizei seiner Situation entrinnen wollte. Doch jede Hilfe wurde ihm verwehrt, weil seine Affäre mit dem Opfer nur Kopschütteln hervorrief, das mit der Aufschrift auf der zuständigen Farde der Ermittlungen im Dossier bestens umschrieben sei: „Pour colorer l’affaire“.

Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft Philippe Kerger ist die faktuelle Lage nicht zu hinterfragen. Diese Erkenntnis sei den forensischen Ermittlungen geschuldet und weniger den Aussagen des Beschuldigten. Der Beschuldigte habe sich klammheimlich in die Wohnung schleichen wollen. Es sei am Opfer gewesen, Panik zu verspüren, und nicht am Beschuldigten, wie dieser behauptet. Alle Indizien zeigen darauf hin, dass der Beschuldigte die Frau im Schlaf überraschte und diese erst im Todeskampf schrie. Kerger hielt den vorsätzlichen Todschlag durch Strangulation mit den Händen zurück.

„Tag der Rache“

Würgen sei eine Sache von Intensität und Zeit. Der Beschuldigte sagte aus, er habe das Opfer aufgesucht, damit das Ganze ein Ende habe. Dies sei eindeutig der Vorsatz zur Tat gewesen. Auch das späte Geständnis des Beschuldigten liess Kerger nicht gelten, da es erst erfolgte, als ihm die Tat schon nachgeweisen war. Sein Erinnerungsvermögen war äusserst selektiv. So konnte er auf den Milliliter genau sagen, was er an diesem Abend in den jeweiligen Cafés getrunken hatte, wusste aber zur Tatzeit nur Widersprüchliches zu sagen. Abgesehen vom „Tag der Rache“ im digitalen Sozialnetz.

Sein Bezug zur Tat sei eiskalt einzustufen, so der sich crescendo steigernde Vertreter der Staatsanwalschaft, der dem überraschten Steve Sch. dies mit fast schon für die Bühne tauglichen dramatischen Worten und Gestik zum grausamen Tod durch Strangulation im Gerichtssaal leibhaft vermitteln wollte, was den Beschuldigten unsicher auf der Anklagebank hin und her rutschen ließ.

Keine Einsicht

Kerger sprach dann auch vom Opfer, von dem in der Verhandlung leider nicht oft die Rede war. So habe sich Monique B., die selbst Probleme mit ihrer pschysischen Verfassung hatte, sich vom Beschuldigten bedroht gefühlt, obwohl dies von dem immer zu seinen Gunsten umgedreht wurde. Man müsse kein Experte sein, um festzustellen, dass Steve Sch. die Realität nicht verträgt.

Philippe Kerger sah keinerlei Einsicht beim Beschuldigten und außer seinem Strafregister ohne Eintragungen auch keine mildernden Umstände. Er forderte denn auch eine lebenslängliche Haftstrafe. Das genüge wohl als Bestätigung, dass der öffentliche Ankläger keine Gegenbeweise aufbringen kann, meinte Me Lanners in ihrer Replik. Das Urteil wird am 2. April 2015 gesprochen.