Sonderrechte an der Mosel

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Unternehmen müssen Sonderrechte im Mosel-Département respektieren, die es in Frankreich sonst nicht gibt, entschied das Oberlandesgericht Metz.

Seit 2008 kämpfte der Betriebsrat des Wasserversorgers „Veolia Eau“ darum, den Karfreitag und den zweiten Weihnachtsfeiertag als Feiertage anerkannt zu bekommen. Die Mitarbeiter des Unternehmens mussten an den beiden Tagen zwar nicht arbeiten, mussten dafür aber jeweils einen Urlaubstag nehmen. Über Jahre hinweg hatte die Gewerkschaft CGT versucht, für die 530 Mitarbeiter des Unternehmens im Elsaß und im Mosel Département das lokale Recht durchzusetzen, wie es im Konkordat mit dem Vatikan zur Zeit des deutschen Kaiserreiches vereinbart worden war. Elsaß und Mosel gehörten nach dem Krieg von 1870/1871 zum deutschen Kaiserreich. Das lokale Recht sieht den Karfreitag wie auch den zweiten Weihnachtstag als Feiertag vor. Dieses Recht wird von vielen Unternehmen mehr und mehr bestritten.

Auch der französische Zentralstaat versucht immer wieder, französisches Recht gegen das lokale Recht durchzusetzen. In den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gab es heftigen Streit um die Kreuze im Metzer Justizpalast. Auch das besondere Sozialrecht etwa für Bergleute steht regelmäßig zur Disposition.

Französisches Recht vs lokales Recht

Der verantwortliche Sekretär der Gewerkschaft CGT entdeckte bei der Auseinandersetzung um den Respekt des lokalen Rechtes ein Urteil des französischen Kassationsgerichtshofes. Der hatte nach Klagen des Betriebsrates der Bank Credit Agricole im Elsaß und in Lothringen festgestellt, dass das lokale Recht zu Karfreitag und zu Weihnachten anzuwenden ist und die Arbeitnehmer für diese Feiertage keinen Urlaub nehmen müssen. Das Urteil war von den Arbeitgebern insgesamt aber nicht angewendet worden.

Auf der Basis des Urteils des Kassationsgerichtshofes verbot die Zivilkammer des Oberlandesgerichtes Metz dem Unternehmen „Veolia Eau“ nun, die beiden Feiertage als Urlaubstage zu werten und stärkte das lokale Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Veolia hat bis Mitte Juli Zeit, um in die Revision zu gehen.