Prozess um Selbstschussanlage in saarländischem Garten

Prozess um Selbstschussanlage in saarländischem Garten
Foto: DPA

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Ein Mann betritt ein Gartengrundstück und wird von einem Schuss in der Kniekehle verletzt. Grund war eine Selbstschussanlage, die der Gartenbesitzer errichtet hatte. Deshalb muss sich der 64-Jährige seit heute vor Gericht verantworten.

Er soll auf seinem Gartengrundstück eine Selbstschussanlage errichtet haben, nun muss sich ein 64-Jähriger vor dem Amtsgericht Saarbrücken verantworten. Ein Mann wurde getroffen: Er hatte laut Anklage das Gelände im Mai 2017 betreten und wurde durch einen Schuss in die Kniekehle verletzt. Zwar soll der Angeklagte auf dem Grundstück Schilder mit der Aufschrift „Betreten verboten“ und „Vorsicht Knall“ aufgestellt haben. Aussagekräftige Warnschilder auf die Anlage oder eine Umzäunung habe es aber nicht gegeben.

Der 64-Jährige ist wegen gefährlicher Körperverletzung und des Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen angeklagt. Er sei geständig und habe angegeben, die Sprengfallen 2015 zur Abwehr von Wildschweinen um einen Holzstapel gebaut zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Einen Menschen habe er nicht verletzen wollen. Dem Mann wird auch vorgeworfen, Munition mit einem Metalldetektor gesucht und gelagert haben. Vor dem Amtsgericht ist nur ein Termin anberaumt.

Danielle
12. April 2018 - 18.34

Da kann man nur hoffen, dass dieser Herr nicht einmal auf Hilfe von aussen angewiesen ist und der oder die Helfer so angeschossen werden!

J.C. KEMP
12. April 2018 - 13.18

Nun, wenn 'Betreten verbote' nicht aussagekräftig genug ist!