Der 56-Jährige lehnt die Jagd aus ethischen Gründen ab. Mit seiner Klage gegen Deutschland hatte er sich dagegen gewehrt, Jäger in seinem Wald dulden zu müssen und als Landbesitzer automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft zu sein – in diesem Fall von Langsur (Kreis Trier-Saarburg).
Die automatische Mitgliedschaft ist im Bundesjagdgesetz festgeschrieben. Der Mann aus Stutensee bei Karlsruhe (Baden- Württemberg) hatte vergeblich versucht, seine Mitgliedschaft aufzulösen. Sie sei durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt, befanden die Straßburger Richter in ihrem Urteil am Donnerstag in Straßburg. Mit der Jagd werde der Wildbestand kontrolliert, die Artenvielfalt geschützt und mögliche Wildschäden vermieden.
Das in der Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Schutz des Privatbesitzes sehen die Richter nicht verletzt. Sie verwiesen darauf, dass der Waldbesitzer aber Schadenersatz beanspruchen kann, falls durch die Jagd auf seinem Land Schäden angerichtet werden.
De Maart

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