Gericht erschwert illegales Streamen von Filmen

Gericht erschwert illegales Streamen von Filmen
(dpa)

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er Verkauf von sogenannten Medienabspielern zum kostenlosen Betrachten von rechtswidrig ins Internet gestellten Filmen auf einem Fernsehgerät verstößt gegen das Urheberrecht.

Mediaplayer, über die sich illegal Filme und Serien aus dem Internet streamen lassen, können gegen EU-Recht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte am Mittwoch, dass ein Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken über bestimmte Player nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen ist.

Dies gilt nach Meinung der Richter zum Beispiel dann, wenn auf dem Player sogenannte Add-ons vorinstalliert sind, die kostenlosen Zugang zu illegalen Streaming-Websites ermöglichen.

Klage aus den Niederlanden

Über den Verkauf von solchen Mediaplayern wird nach Auffassung des Gerichts eine „öffentliche Wiedergabe“ geschützter Werke vorgenommen, die grundsätzlich dem Rechtsinhaber vorbehalten ist.

Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war die Klage einer niederländischen Stiftung gegen den Anbieter „Filmspeler“. Sie kann nun erwarten, dass der Verkauf der beanstandeten Mediaplayer vom zuständigen niederländischen Gericht verboten wird.

Dieses hatte sich mit Grundsatzfragen zur Auslegung des Urheberrechts an den EuGH gewandt.