Dritter Prozess wurde vertagt

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KOBLENZ - Der dritte Prozess um die Missbrauchsfälle im Westerwalddorf Fluterschen ist am Dienstag noch vor Verlesung der Anklage vertagt worden.

Die Verhandlung gegen einen 64-jährigen Angeklagten soll am Mittwoch vor dem Landgericht Koblenz fortgesetzt werden, sagte ein Gerichtssprecher. Grund für die Verzögerung war unter anderem ein Befangenheitsantrag des Pflichtverteidigers gegen das Gericht, der jedoch abgelehnt wurde. Die Anklage lautet auf sexuellen Missbrauch von Jugendlichen. Der Beschuldigte soll einer der drei Männer sein, an die Detlef S. zwischen 1995 und 2009 seine beiden Töchter für Sex verkaufte.

Der Vater der Mädchen war im März zu vierzehneinhalb Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte zugegeben, seine heute 18-jährige Tochter, eine 28 Jahre alte Stieftochter und deren Zwillingsbruder hundertfach missbraucht zu haben. Mit der Stieftochter hat er sieben Kinder.

Fünf Fälle

In dem Prozess gegen den 64-Jährigen geht es um fünf Fälle im Jahr 2009. Das Amtsgericht Betzdorf hatte das Verfahren zum Landgericht verwiesen, weil es auch den Straftatbestand einer Vergewaltigung für möglich erachtete. Das hätte die Strafgewalt des Amtsgerichts überschritten.

Der 64-Jährige ließ über seinen Anwalt erklären, er fühle sich durch das Verfahren gegen Detlef S. «vorverurteilt», eine Vergewaltigung begangen zu haben. Vor Gericht erschien der Mann sorgsam getarnt mit einer Sonnenbrille, die Kapuze tief ins Gesicht gezogen. In einem weiteren Prozess war am 19. Mai ein 61-jähriger Angeklagter wegen Beihilfe zur Vergewaltigung sowie sexuellen Kindesmissbrauchs zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Der dritte «Freier» ist tot.