Es hapert bei der Abfallvermeidung

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Eigentlich hätte sie bereits bis zum 12. Dezember vergangenen Jahres umgesetzt worden sein: die EU-Abfallrichtlinie vom 19. November 2008.

Den Gesetzentwurf zur Umsetzung in nationales Recht deponierte der zuständige Minister aber erst vergangene Woche im Parlament. Luxemburg ist aber nicht nur bei der Umsetzung von Direktiven, sondern auch in Sachen Abfallproduktion bzw. Abfallvermeidung nicht unbedingt ein Musterschüler.

Der neuen EU-Abfallrichtlinie, die nun in nationale Recht umgesetzt werden soll, liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Abfallerzeugung innerhalb der Europäischen Union in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird. In diesem Sinne legt die Direktive einen Rechtsrahmen für den Umgang mit Abfällen fest, mit dem der gesamte Abfallzyklus überwacht werden soll, von der Abfallerzeugung bis zur -beseitigung.

Ein Kernelement ist dabei die Abfallbehandlung entsprechend der „Abfallhierarchie“ Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung (z.B. energetische Verwertung), Beseitigung. Bei all diesen Etappen muss der jeweilige nationale Gesetzgeber sicherstellen, dass die Abfallbewirtschaftung ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder Schädigung der Umwelt erfolgt.

700 Kilogramm Haushaltsabfall

Luxemburg steht aktuell besonders in den Bereichen Abfallproduktion bzw. -Vermeidung nicht sonderlich gut dar. Denn das Großherzogtum liegt mit rund 700 Kilogramm Haushaltsabfall pro Einwohner und pro Jahr mit an der Spitze der Europäischen Union. Und rund 40 Prozent über dem EU-Durchschnitt. Schlechter als Luxemburg stehen nur noch Zypern, Irland und Dänemark da. Als Grund für die verhältnismäßig großen Abfallmengen wird in der Regel, so auch im vorliegenden Gesetzentwurf, der hohe Lebensstandard in Luxemburg angeführt.

Nichtsdestotrotz ist die Restabfallmenge in Luxemburg seit Jahren rückläufig (vgl. unten stehende Grafik). Zwischen 2004 und 2009 fiel die jährliche Pro-Kopf-Abfallmenge, die auf einer Deponie gelagert oder aber verbrannt wird, von 262,8 auf 245,6 Kilogramm. Dies entspricht einem Rückgang von 6,5 Prozent.

Recyclingquoten

Wie der delegierte Minister für Nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur, Marco Schank, im vorliegenden Gesetzentwurf erklärt, sei diese Entwicklung vor allem auf die sukzessive Einrichtung von Sammelstellen für wiederverwertbare Abfälle wie Sammelcontainer, Recyclingparks oder aber auf die Haus-zu-Haus-Sammlung von Glas, Papier oder „PMG“-Abfällen (Plastik, Metall, Getränkecartons) zurückzuführen.

Aufgrund dieser Maßnahmen verzeichnet das Großherzogtum eine der besten Recyclingquoten Europas. Der diesbezügliche landesweite Durchschnitt liegt bei 42,1 Prozent.

Allerdings wird mit dieser verhältnismäßig positiven Quote der von der EU-Abfallrichtlinie vorgeschriebene Satz von 50 Prozent (bis zum Jahr 2020) derzeit noch nicht erreicht. Tatsächlich, so die politisch Verantwortlichen, sei dieses Ziel durchaus erreichbar. Schließlich läge in diversen Gemeinden der Prozentsatz an recycelten Abfällen bereits jetzt bei 65 Prozent. Andere Gemeinden indes würden – aufgrund fehlender Strukturen und/oder aufgrund der verrechneten Gebühren – noch weit unter 30 Prozent liegen.

Unzureichende Information

Dass das Potenzial, das genannte Ziel zu erreichen, vorhanden ist, zeigt auch eine Studie der Umweltverwaltung im Rahmen derer die Zusammensetzung des Restmülls untersucht wurde.

Aus dieser geht hervor, dass organische Abfälle den Hauptanteil des Restmülls ausmachen (39 Prozent des Gewichts). Dieser Anteil ist im Vergleich zu 2005 um 18,8 Prozent angestiegen. An zweiter Stelle der häufigsten Restabfälle liegen Papier und Kartons (17,8 Prozent) gefolgt von Plastikabfällen (15,3 Prozent). Insgesamt machen diese drei Materialgruppen rund 72 Prozent des Restmülls aus.

Dieser Umstand ist einerseits, wie eine TNS-Studie belegt, auf eine unzureichende Information der Bürger zurückzuführen, andererseits vor allem aber darauf, dass obwohl per Gesetz vorgeschrieben nur 31 Gemeinden (von ursprünglich 116) über Biotonnen verfügen und nur 21 Gemeinden ihre Abfallgebühren entsprechend der real produzierten Menge (nach Gewicht oder Volumen) berechnen.