Eingung auf Anti-Quecksilber-Pakt

Eingung auf Anti-Quecksilber-Pakt
(dpa-Archiv)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Durchbruch in Genf beim Kampf gegen giftiges Quecksilber: Von Fieberthermometern über Energiesparlampen bis zu Kohlekraftwerken sollen Emissionen des Schwermetalls reduziert werden.

Nach vierjährigen Verhandlungen zur Reduktion von giftigem Quecksilber haben rund 140 Staaten in der Nacht zum Samstag einen Kompromiss für eine völkerrechtlich verbindliche Konvention erreicht. Damit könnten in den nächsten Jahren weltweit Gefahren für die Gesundheit von Millionen von Menschen verringert werden, erklärte Achim Steiner, der Exekutivdirektor des UN-Umweltprogramms (Unep) zum Abschluss des Verhandlungsmarathons in Genf.

„Nach sehr komplexen und oft nächtelangen Sitzungen haben die Staaten heute die Grundlage für eine globales Vorgehen gegen einen Schadstoff gelegt, dessen Gefährlichkeit seit mehr als einem Jahrhundert bekannt ist“, sagte Steiner. Die Konvention wird im Oktober in der japanischen Stadt Minamata zur Unterzeichnung für alle Staaten ausgelegt.

„Minamata Convention“

Das Vertragswerk wird auch „Minamata Convention“ genannt, weil die Stadt in den 1950er Jahren weltweit zum Begriff für Gefahren durch Quecksilber wurde: Tausende von Menschen erlitten dort aufgrund von Quecksilbervergiftungen durch Abwässer eines Chemiewerkes schwere und oft tödliche Schädigungen am zentralen Nervensystem.

Die Konvention sieht längerfristig die Reduktion von Emissionen des flüssigen Schwermetalls in Industrieanlagen vor sowie mittelfristig weltweite Verbote für zahlreiche Produkte, die Quecksilber enthalten. Dazu gehören bestimmte Arten von Batterien – mit Ausnahme sogenannter Knopfzellen, die in medizinischen Körperimplantaten benötigt werden.

Ausnahmen bei Impfstoffen

Quecksilber soll auch aus Energiesparlampen, elektrischen Schaltkreisen, Kosmetika, Thermometern, Blutdruckmessgeräten verbannt werden. Ausnahmen wurden auch beim Einsatz von Quecksilber zur Haltbarmachung von Impfstoffen sowie „für religiöse oder traditionsgebundene Aktivitäten“ vereinbart.

Forderungen nach einem obligatorischen Abbau der Quecksilber-Emissionen bei der Goldgewinnung in Kleinunternehmen sowie bei der Energieerzeugung durch Kohleverbrennung konnten nur in abgeschwächter Form durchgesetzt werden. Davon sind vor allem Entwicklungsländer betroffen. Dort sind mit dem Anstieg des Goldpreises massenweise kleine Schürfunternehmen entstanden, die Quecksilber einsetzen, um das Edelmetall vom Erz zu trennen.

Verminderung von giftigem Quecksilber

Die EU-Kommission begrüßt die neue Konvention von rund 140 Staaten zur Verminderung des giftigen Quecksilbers. „Ich möchte allen Verhandlungspartnern danken, die diesen Erfolg ermöglicht haben“, erklärte Umweltkommissar Janez Potocnik am Samstag in Brüssel. Das Abkommen war in Genf ausgehandelt worden. Die EU kontrolliere bereits Quecksilber – doch solche Kontrollen fehlten bisher in vielen Teilen der Welt. Quecksilber in der Lebensmittelkette sei ein besonderes Risiko für schwangere Frauen und Kinder. „Die EU hat sieben Jahre gekämpft für ein weltweites Quecksilber-Abkommen – nun sind wir da.“

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) begrüßte die Einigung als wichtigen Fortschritt beim Gesundheitsschutz. Nichtstaatliche Organisationen, die sich seit Jahren für ein umfassendes Quecksilberverbot einsetzen, übten allerdings Kritik. Dass es überhaupt zu einem verbindlichen Vertrag kommt, sei zwar zu begrüßen, erklärte Michael Bender von der Dachorganisation Zero Mercury Working Group. „Doch die Wirksamkeit ist eingeschränkt, weil die Kontrolle der Quecksilberemissionen aus Hauptquellen wie Kohlekraftwerken zu schwach sind.“

Die rund 140 beteiligten Staatenvertreter einigten sich auf Kontrollmaßnahmen für größere industrielle Anlagen von Kohlekraftwerken über Hüttenwerke für Zink- und Gold bis zu großen Zementfabriken. Die Kritiker bemängeln aber, dass viele dieser Maßnahmen bei älteren Anlagen erst innerhalb von zehn Jahren umgesetzt werden müssten und bei neuen erst in fünf Jahren vorgeschrieben seien.