„Ech hunn näischt géint Flüchtlingen, mee…“

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Vor Gericht musste sich am Donnerstag ein 47-jähriger Mann verantworten. Ihm wird Aufruf zum Hass und Ausländerfeindlichkeit vorgeworfen. Dem Mann droht eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.

Von Februar bis Mai habe der Mann auf zwei Facebook-Profilen fremdenfeindliche Aussagen getätigt. Unter seinem richtigen Namen habe er unter anderem geschrieben: „Soll ich euch mal etwas sagen ? Ich hasse dieses Asyl-/ausländer Gesindel. Wann kommt die Revolution ? Ich hoffe, dass Marine Le Pen und die AfD genug Stimmen bekommennäicht, um wenigstens in Frankreich und in Deutschland aufzuräumen“ und „jedes Flüchtlingsheim ist ein Verbrechen gegenüber unseren Obdachlosen“.

Die Fälle häufen sich

Immer wieder werden vor Gericht Fälle in Luxemburg wegen fremdenfeindlichen Aussagen verhandelt. Das Gesetz sieht Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren vor, wenn Nutzer von sozialen Netzwerken fremdenfeindliche Aussagen posten.

Zweites Profil

Auf einem zweiten Profil unter einem virtuellen Namen habe der Mann des Weiteren seine Sympathien gegenüber zum dritten Reich gezeigt. Er soll unter anderem Fotos gepostet haben, die aus dem US-Film „American History X“ stammen und auf denen Hakenkreuze zu sehen waren. Auch unter diesem virtuellen Namen habe der Mann öffentlich fremdenfeindliche Aussagen gepostet. Auf einem weiteren Foto war der Aufschrift: „Es lebe der Führer! Es lebe Deutschland!“ zu sehen. Außerdem hat der Mann ein Foto auf Facebook geteilt aus dem hervorgeht, dass jeder Moslem ein Terrorist sei.

Noch immer nicht gelöscht

Der zuständige Ermittler erklärte, dass zum jetzigen Zeitpunkt diese Posts noch immer bestehen würden. Der Angeklagte, der ohne Rechtsanwalt angetreten war, erklärte: „Ech hunn näischt géint Flüchtlingen, mee se dierfen just Asyl kréien sou laang Krich bei hinnen ass“. Des Weiteren gab der Mann an, dass er die Kommentare und Bilder bis heute nicht mehr gelöscht hat, weil er angeblich keinen Zugriff mehr hat. Dies kann aber laut dem Ermittler nicht der Fall sein, weil ein Facebookprofil nur erstellt werden kann, wenn der Nutzer eine gültige Emailadresse angegeben wird. „Ein löschen ist also immer möglich“, so der Polizeibeamte.

Neun Monate Haft

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft betonte, dass der Mann eindeutig gegen das Gesetz verstoßen hat. „Es kann nicht sein, dass der Beschuldigte im Zeugenstand angibt er habe sich nichts dabei gedacht. Die Aussage ‚Ech hunn näischt géint Flüchtlingen, mee…‘ würde beweisen, dass der Mann bis heute nichts hinzugelernt hat“, so die Sustitutin.

Sie forderte eine Gefängnisstrafe von neun Monaten mit eventueller Bewährung. Das Urteil wird am 11. Oktober gesprochen.