„Digitalisierung ist eine Priorität“

„Digitalisierung ist eine Priorität“
(dpa)

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Immer wieder kommt es vor, dass Ärzte ihre Verschreibungen nicht vorschriftsmäßig ausstellen. Was zu zeitlichen und finanziellen Verlusten führt. Das behauptet zumindest Jean Colombera (ADR).

In einer parlamentarischen Anfrage will der Abgeordnete nun wissen, was der Gesundheitsminister tut bzw. zu tun gedenkt, um die beschriebenen Missstände zu beheben. Die von den Medizinern beim Erstellen eines ärztlichen Rezeptes zu beachtenden Regeln seien sowohl in dem Abkommen mit den Ärzten (Artikel 26-47) als auch in den Statuten der Gesundheitskasse dokumentiert, erklärt Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage von Jean Colombera (ADR).

Diese Bestimmungen könnten auf elektronischem Wege abgefragt werden in der Rubrik ,,Législation“ der Webseite der Gesundheitskasse www.cns.lu.
Die Statuten der Gesundheitskasse würden unter anderem im Anhang die „Liste positive des médicaments“ sowie die Listen der von der Gesundheitskasse übernommenen medizinischen Leistungen beinhalten. So könne der Arzt über alle notwendigen Informationen verfügen, damit seine Rezepte ohne Beanstandungen von der Gesundheitskasse rückerstattet werden, so der Minister. Außerdem seien die Medikamentendaten in elektronischer Form aus der Datei CEFIP abrufbar.
Di Bartolomeo erinnert denn auch daran, dass gemäß Artikel 34 des Codex der medizinischen Berufspflicht, „der Arzt seine Verschreibungen mit der notwendigen Klarheit formulieren sowie darauf achten muss, dass sie für den Patienten und sein Umfeld verständlich sind“.

Sehr genau

Artikel 25 desselben Codex bestimme, dass „die Ausübung des Arztberufes für den Mediziner, den von ihm gemachten Diagnosen entsprechend, die Erstellung von Zertifikaten, Attesten und Berichten beinhaltet, welche vom Gesetz oder den Verordnungen vorgesehen sind. Diese Dokumente müssen in einer korrekten Weise erstellt werden, datiert sein, die Identifizierung des Unterzeichners ermöglichen sowie seine Unterschrift tragen (…).“

Weiter erklärt der Minister in seinem Schreiben, dass die Konvention zwischen der Gesundheitskasse und der Ärztevereinigung festhält, dass der Arzt die Pflicht hat, die Gesetzgebung in Sachen Gesundheitsversorgung und soziale Sicherheit zu kennen, soweit sie ihn betrifft.

Keine Statistiken

Präzisionen zu der Behauptung von Jean Colombera, dass ärztliche Verschreibungen immer wieder nicht den Vorschriften der CNS entsprechen würden, so nicht abgerechnet werden könnten und schließlich abgeändert bzw. ergänzt werden müssten, kann Di Bartolomeo nicht geben. Dies aus dem einfachen Grund, weil es keine Statistiken über die Anzahl der rektifizierten Rezepte gebe. Gleiches gelte für das Verhältnis zwischen handgeschriebenen und elektronischen, will heißen per Computer geschriebenen Dokumenten.

Tatsache sei aber, erklärte Di Bartolomeo auf Nachfrage des Tageblatt, dass es immer wieder Ärzte gebe, deren Verschreibungen nicht anders als als „regelrechte Schweinerei“ bezeichnet werden könnten. Eine sauber ausgefüllte „Ordonnance“ sei nicht nur eine Frage von Zeit und Geld, sondern auch eine Frage von gegenseitigem Respekt, eine Frage des Respekts des Arztes gegenüber dem Apotheker. Vor allem aber sei es eine Frage der Patientensicherheit. Ihm persönlich seien nämlich Fälle bekannt, in denen dem Patienten aufgrund einer falsch gelesenen Verschreibung das falsche Medikament ausgehändigt wurde. Dem Apotheker sei in diesen Fällen kein Vorwurf zu machen, zumal diese bereits aufgrund ihrer Sorgsamkeit des Öfteren solche Situationen zu verhindern wüssten.

Alles digital

Er werde dieses Thema bei seiner ersten Sitzung mit den Ärzten im Herbst zur Sprache bringen.
Aus der Welt geschafft werden könnte das Problem der unleserlichen Atteste durch die Einführung der elektronischen Verschreibung, dem sogenannten „e-prescribing“. Uns gegenüber erklärte der Minister, dass dieses Projekt genau wie das sogenannte „dossier partagé“ Teil der geplanten Digitalisierung im Gesundheitssektor sei. Diese sei denn auch eine der Prioritäten der per Gesetz speziell in diesem Zusammenhang geschaffenen Agentur, die in Bälde ihre Arbeit aufnehmen werde.