/ Der mysteriöse Erzbischof aus Luxemburg

(DPA/Felix Kästle)
Ein Betrugsfall um einen falschen Erzbischof und vermeintliche Millionenkredite der Vatikanbank ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Amtsgericht Gießen sah es am Montag zwar als erwiesen an, dass Gutgläubige um ihr Geld gebracht worden sind. Doch war es nicht zweifelsfrei von der Schuld des 65 Jahre alten Angeklagten überzeugt. Dessen „abstruse Aussagen“ hätten nicht widerlegt werden können, begründete die vorsitzende Richterin das Urteil. Also hieß es „im Zweifel für den Angeklagten“. Der mutmaßliche Haupttäter in dem Fall ist derweil unauffindbar.
Dem 65-Jährigen aus Gießen war vorgeworfen worden, im Jahr 2010 gemeinsam mit dem bislang unbekannten Komplizen die falschen Kredite angeboten zu haben. Der Unbekannte soll sich als Erzbischof und Bevollmächtigter der Vatikanbank ausgegeben haben. Zwei Kunden – Geschäftsleute mit ambitionierten Bauvorhaben – zahlten für die versprochenen Darlehen insgesamt 132.000 Euro Provision. Allerdings warteten sie danach vergeblich auf die erhofften 100 sowie 400 Millionen Euro.
„Monsignore Kamper“
Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses beteuert, selbst von dem vermeintlichen Kirchenmann mit dem wohl erfundenen Namen „Monsignore Kamper“ getäuscht worden zu sein. Der 65-Jährige hatte 2010 als Architekt gearbeitet. Er habe Kontakt zu dem „Monsignore“ aufgenommen, um seinen Kunden zu Krediten zu verhelfen und für sich selbst ein günstiges Darlehen erhofft.
„Die Geschichte ist völlig absurd und abwegig und zeigt, wie geldgierig die Menschen sind“, sagte die Vorsitzende Richterin. Zu den Merkwürdigkeiten gehörten aus Sicht des Gerichts und der Staatsanwaltschaft, dass sich der „Monsignore“ nur in Hotels in Luxemburg mit den Kunden getroffen hatte. Diese sollten die Provision bar bezahlen – und wurden noch nicht einmal stutzig, als der „Monsignore“ für die sehr günstigen Millionenkredite keine Sicherheiten verlangte.
Wo der falsche Bischof steckt, ist unklar. „Wir finden ihn nicht“, sagte die vorsitzende Richterin. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft könnte er mit der Masche insgesamt mehr als eine Million Euro erbeutet haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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