Chip-Pflicht für Hunde und Katzen

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Bisher mussten nur Hunde eine elektronische Identifizierung erhalten. Zukünftig wird die Chip-Pflicht wohl auch für Katzen gelten.

In Luxemburg müssen alle Hunde spätestens vier Monate nach ihrer Geburt eine elektronische Identifizierung erhalten. Diese Chip-Pflicht ist nun auch für Katzen geplant. Wie der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz, Fernand Etgen, in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der DP-Abgeordneten Claude Lamberty und Max Hahn erklärt, sieht ein Entwurf einer großherzoglichen Verordnung vor, dass Katzen welche nicht ausschliesslich in der Wohnung ihrer Halter leben, gechipt werden müssen.

Zwischen 25 und 250 Euro Bußgeld

Wie bei den Hunden auch ist neben der elektronischen Identifizierung ebenfalls ein Eintrag in eine elektronische Datenbank verpflichtend. Fernand Etgen betont des Weiteren, dass die Eintragung in die elektronische Datenbank bei beiden Haustierarten sowohl vom Tierarzt als auch vom Halter vorgenommen werden kann. Sollte der Eintrag in die elektronische Datenbank nicht erfolgen, kann dies den Halter zwischen 25 und 250 Euro kosten.

Der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz unterstreicht allerdings, dass die Verweigerung, das eigene Haustier in eine elektronische Datenbank einzutragen, wenig Sinn mache, da der Halter bei einem vermissten Tier nicht ermittelt werden könne.