Bis zu 5000 Euro Schadenersatz

Bis  zu 5000 Euro Schadenersatz

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

LUXEMBURG - Kirchliche Täter sollen Missbrauchsopfern eine Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro zahlen. Das beschloss Erzbischof Jean-Claude Hollerich.

Wegen der Missbrauchsfälle in ihren Reihen greift die katholische Kirche in die Tasche. Bis zu 5.000 Euro sollten jene Geistliche an ihre Opfer zahlen, wenn die Tat verjährt und Schadenersatz nicht mehr gerichtlich erwirkt werden kann. Kann oder will der Täter nicht selbst zahlen, springt die Kirche ein. „Sollte dieser aus unverständlichen Gründen diese Leistung verweigern, wird die katholische Kirche diese bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 5.000 € erbringen. Der Betrag wird unabhängig von der Erstattung von Kosten für die Therapie übernommen“. Das geht aus einem Dekret von Erzbischof Jean-Claude Hollerich hervor. Der Beschluss wurde am Freitag bekannt.

Eine unabhängige Kommission prüfe die Ansprüche und entscheide über die zu erbringenden Leistungen. Ihr Präsident: Marc Fischbach. Ansprüche auf Erkennung des Leids, der durch sexuellen Missbrauch von Vertretern der katholischen Kirche entstand, können binnen einer Frist von drei Monaten von allen Personen erhoben werden, die sich bei der Hotline der katholischen Kirche gemeldet hatten. Anspruch auf Schadenersatz können jedoch auch jene erheben, die sich jetzt beim Missbrauchsbeauftragten der Kirche melden werden. Auch hier gilt die 3-Monate-Frist. Die schriftlichen Anträge sind an den Kommissionspräsidenten Marc Fischbach zu richten: B.P. 419, L – 2014 Luxembourg.

Zusätzlich dazu will die Kirche 50.000 Euro für ein Projekt in Rio de Janeiro in Brasilien spenden. Das Geld geht an eine Vereinigung, die ein Kinder- und Jugendzentrum im Armenviertel Morro Sao Carlos betreibt. Das Erzbistum versteht diese Spende als „Zeichen des präventiven Einsatzes für Kinder und Jugendliche“.